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Liebe Jugendvertreter:innen, liebe interessierte junge Menschen, 

ich freue mich sehr, dass ihr euch rund um das Thema Jugendvertretungen und Jugendinitiativen informieren wollt oder euch auch schon aktiv engagiert und eure Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen kommunaler Jugendvertretungen und/oder anderer Initiativen einbringt.

Der digitale SO GEHT´s – Praxisordner bietet eine Fülle an Informationen, Kontakten, Materialien und Praxisbeispielen, die euch einen Überblick geben und euch helfen können, sich in diesem Themengebiet zurechtzufinden.

Der Praxisordner soll jedoch nicht nur ein reines Informationstool darstellen. Fühlt euch herzlich dazu eingeladen ihn mitzugestalten, indem ihr Ideen, Feedback, Ergänzungen oder auch Beispiele aus eurer Praxis der kommunalen Jugendvertretung und Jugendinitiativen einsendet – so werdet ihr mit Euren Aktivitäten sichtbar, inspiriert andere Jugendliche und könnt euch einfacher untereinander vernetzen.

Ich danke euch für euer wichtiges Engagement und eure tollen Ideen und Initiativen.

Eure
Katharina Binz

Jugendministerin Rheinland-Pfalz

Vorab…

Formen von Jugendvertretungen

Jugendvertretungen können in unterschiedlichen Formen auftreten. In Rheinland-Pfalz gibt es momentan keine einheitliche Bezeichnung, deshalb begegnest Du z.B. Jugendparlamenten, Jugendgemeinderäten, Jugendbeiräten, Jugendräten oder Jugendstadträten und Jugendkomitees. Zugegeben, das ist etwas verwirrend. Aber wir helfen Dir hier, es zu verstehen.

Die Vielfalt der Namen kommt daher, dass die Bezeichnungen nicht klar definiert und auch keine geschützten Begriffe sind. Daher kannst Du vom Namen nicht genau ableiten, wie die entsprechende Jugendvertretung aufgebaut ist, d.h. ob sie beispielsweise eine Satzung hat oder nicht. Grob lassen sich die Formen von Jugendvertretungen in geschlossenere und offenere Formen unterteilen.

Geschlossene Formen

Geschlossene, institutionalisierte Formen haben in der Regel eine eigene Satzung, feste Sitzungstermine und sind z.T. als Jugendvertretung in der Gemeindeordnung verankert. Die Mitglieder sollten offziell gewählt werden. Als geschlossenere Formen gelten z.B. Jugendparlamente, Jugendgemeinderäte, Jugendbeiräte, Jugendräte oder Jugendstadträte. Jugendvertretungen, die sich nur an eine bestimmte Gruppe junger Menschen richten, sind z.B. Jugendauszubildendenvertretungen. Aber: Oft nutzen junge Menschen auch hier einfach den Namen „Jugendvertretung“.

Vorteil: Diese Jugendvertretungen sind in der Regel stärker verankert und verfügen über eine eher feste Grundstruktur.

Nachteil: Das Engagement, die Struktur und der Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder ist relativ hoch und nicht für Jede:n passend.

Offene Formen

Offenere Formen arbeiten an bestimmten Vorhaben und haben zumeist keine vollständig festgelegte Struktur. Als offenere Formen gelten z.B. Jugendkomitees, die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKUJA), Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten (einmalige Veranstaltungen) oder auch einzelne Projekte.

Vorteil: Auch Jugendliche, die vorher keine Berührungspunkte mit Partizipation hatten, können sich hier einbringen. Themen und Anliegen, die Jugendliche betreffen, können hier spontan gesammelt und besprochen werden. Hier können konkrete Aktionen, wie z.B. die Verschönerung von Jugendzentren, der Bau einer Skate-Anlage oder ähnliches durchgeführt werden. Beteiligen können sich Jugendliche, die sich speziell für diese eine Aktion interessieren, denen aber eine langfristige Form der Jugendbeteiligung zu eng ist.

Nachteil: Die Formen sind unverbindlicher und die Mitglieder wechseln wahrscheinlich sehr oft.

Projektorientierte Formen

Projektorientierte Beteiligungsformen haben einen klaren Anfang und ein klares Ende. Mitmachen kann, wer sich für das jeweilige Projekt interessiert. Beispiele sind die Verschönerung von Jugendzentren, ein Schüler-Ticket für den Nahverkehr oder ähnliches.

Vorteil: Alle Jugendlichen können sich einbringen und es muss nicht gewählt werden.

Nachteil: Die Beteiligung beschränkt sich nur auf ein Projekt und ist nicht konstant. Es muss für jede Aktion erneut nach Jugendlichen gesucht werden, die sich engagieren wollen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Beteiligung nur zu Dekorationszwecken der Gemeinde eingesetzt wird, Jugendliche aber eigentlich nicht wirklich mitgestalten können.

Gesetzliche Grundlagen

Das Wichtigste zuerst: DU hast ein Recht darauf, dass Deine Stimme gehört wird.

Es gibt eine Menge an gesetzlichen Grundlagen für Dein Engagement – von der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bis zur Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz. Für eine Jugendvertretung vor Ort ist die Rheinland-Pfälzische Gemeindeordnung (GemO) bzw. Landkreisordnung meist grundlegend.

Gemeindeordnung

§ 16c GemO (§ 11 c LKO) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planung und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

§ 56b GemO (§ 49 c LKO) Jugendvertretung

(1) In einem Landkreis kann aufgrund einer Satzung eine Jugendvertretung eingerichtet werden.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss von mindestens 10 v. H. der in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein, mindestens jedoch von zehn Jugendlichen. Mehr als 100 Unterschriften sind nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) Für die Jugendvertretung gilt § 56 a Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 und 3 entspreched.

Wortlaut im § 56 a GemO (§ 49 b LKO):

(1) (…) In der Satzung ist im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde das Nähere über die Beiräte, insbesondere über deren Aufgaben, deren Bildung, ihre Mitglieder und den Vorsitz zu regeln. Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend.

(2) Die Beiräte können über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind.

(3) Auf Antrag eines Beirats hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Absatz 2 Satz 2 dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats soll bestimmen, in welcher Form Mitglieder der Beiräte im Rahmen ihrer Aufgaben an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse teilnehmen.

Gemeindeordnung

Landkreisordnung

Was hier wichtig ist:

Der § 56b GemO ist die zentrale rechrtliche Grundlage für Jugendvertretungen. (In der Landkreisordnung findet ihr unter § 49c denselben Wortlaut.) Hier ist festgelegt, dass die Möglichkeit, eine Jugendvertretung einzurichten, in jeder Gemeinde besteht. Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen und müssen dazu angehört werden. Der Antrag muss von einer bestimmten Anzahl junger Menschen unterschrieben werden, schaut dazu einfach mal selbst in die Gemeindeordung! Außerdem muss die Gemeinde laut § 16c die Beteiligung der Einwohner:innen und somit auch von Jugendlichen fördern. Unterstützen Sie junge Menschen dabei, ihr Recht umzusetzen!

Auf diesen Paragraphen könnt ihr euch berufen, wenn ihr an eure Jugendpflege oder an lokale Politiker:innen herantretet, um eine Jugendvertretung zu gründen.

Braucht ihr hier Unterstützung, meldet euch gerne beim Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen.

Aufgaben von Jugendvertretungen

Je nachdem wie Jugendvertretungen vor Ort verankert sind, haben sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen. Generell geht es uns darum, Aufmerksamkeit auf die Anliegen und Themen von Jugendlichen zu lenken mit dem Ziel, Maßnahmen oder Änderungen zu erreichen. Da das nicht immer der Fall ist, heißt es: laut sein, beharrlich bleiben und kreativ werden. Denn Beteiligung macht am meisten Spaß, wenn sie auch Erfolge zeigt.

Einflussmöglichkeiten
  • in Stadt- oder Gemeindaratssitzungen vorsprechen, Anträge stellen (s.u.)
  • Leserbriefe oder Zeitungsartikel schreiben
  • Parteien oder gewisse Lokalpolitiker:innen (für ein Thema) für sich gewinnen
  • Sitz oder Stimme im Jugendausschuss der Kommune (Antragsrecht, Rederecht, Beratendes Recht)
  • Verbänden beitreten (Dachverband, Kreisjugendring, Stadtjugendring, Jugendverbände, etc.)
  • Fragen stellen und Antworten einfordern
  • neue Ideen in der Gemeinde entwickeln und zur Umsetzung bringen
Beispiele der Möglichkeiten von aktiven Jugendvertretungen

Der Jugendstadtrat Speyer hat beratende Sitze in sieben Ausschüssen der Stadt, z.B. im Jugendhilfeausschuss, Schulträgerausschuss, Bauausschuss, Verkehrsausschuss und ist in vielen Runden Tischen, Arbeitsgruppen und anderen Gremien der Stadt vertreten.

Das Trierer Jugendparlament hat ein Antrags- und Rederecht im Stadtrat, Sitze im Schulträgerausschuss und im Jugendhilfeausschuss.

Der Jugendbeirat Herrstein-Rhaunen kann laut Satzung auf Antrag beim Bürgermeister Themen in den VG-Rat einbringen.

Das Jugendparlament Worms hat ein Antrags- und Rederecht im Jugendhilfeausschuss sowie im Bildungs- und Schulträgerausschuss. Zu jugendrelevanten Themen dürfen die Jugendvertreter:innen auch in den anderen Ausschüssen sprechen.

Der/die Vorsitzende des Jugendbeirats Landau hat einen beratenden Sitz im Stadtrat (demzufolge hier auch Rederecht),
der Jugendbeirat hat ein Antragsrecht im Stadtrat, der/die Vorsitzende des Jugendbeirats hat einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss und Vertreter:innen des Jugendbeirats werden als beratende Mitglieder für die Landauer Ausschüsse und anderen Beiräte gewählt.

Der Jugendbeirat Neuwied hat ein Rede- und Antragsrecht im Stadtrat, Rederecht in Ausschüssen und nimmt an jugendrelevanten Ausschüssen des Stadtrates teil.

Hauptaufgabe einer Jugendvertretung ist es, Kinder und Jugendliche zu vertreten. Das kann ganz verschiedene Themen betreffen.

Aufgaben
  • auf alle Themen in der Kommune, die Jugendliche betreffen (die Frage ist, welches Thema betrifft Jugendliche NICHT?), Einfluss nehmen
  • Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Jugendliche
  • ÖPNV jugendgerecht gestalten
  • Orte und Freiräume für Kinder- und Jugendliche schaffen, z.B. Sport- und Spielplätze, Skateanlagen
  • Umweltaktionen
  • kulturelle Angebote für Kinder- und Jugendliche, z.B. Konzerte oder Bandcontests
  • politische Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche, darunter Podiumsdiskussionen oder Aufklärungs- und Infoveranstaltungen (z.B. gegen Rassismus)
  • Leben von Jugendlichen besser machen, z.B. durch bessere Angebote, Aufklärung und Bildung = Jugendliche zu mündigen Bürger:innen machen
  • Vertretung bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Jugendlich bleiben, damit man auch Ansprechpartner:in junger Leute bleibt!
  • evtl. offene Treffs anbieten (in Cafés, Bars, Parks, etc.), um Austausch anzuregen
  • Jugendsprechstunde einrichten
  • Interessen der Jugendlichen abfragen, z.B. mit Umfragen online oder offline

Ist die Jugendvertretung in der Kommune verankert, bestehen nochmal besondere Pflichten, die auch in der Satzung festgehalten werden.

Pflichten
  • Sitzungen abhalten, fristgerecht einladen, Protokolle schreiben und zugänglich machen
  • Jugend vertreten
  • Jugendvertretung als Ehrenamt
  • Verschwiegenheit bei bestimmten Dingen
  • Pflicht zur Mitarbeit
  • Pflichten beim Etat, was muss hier beachtet werden?
  • Anträge des Gemeinde-/Stadtrates nach bestem Gewissen der Jugend beurteilen und verbessern
    • Task-Forces/Ausschüsse innerhalb der Jugendvertretung bilden
  • Durchführung von Wahlen
  • regelmäßige Information des Gemeinde-/Stadtrates über die eigene Arbeit

Gründung und Aufbau

Gründung einer Jugendvertretung

Ohne Interessierte abzuschrecken, sollte vorab klar sein, welchen Arbeitsaufwand die Mitarbeit in einer Jugendvertretung mit sich bringt. Hier mal ein Überblick über den Arbeitsaufwand von aktiven Jugendvertretungen: 

  • Arbeitsaufwand Jugendrat Koblenz: 1x im Monat Sitzung, 1x die Woche AG-Treffen, drei Nachmittage im Monat
  • Arbeitsaufwand Jugendparlament Herxheim: 1x im Monat Sitzung, wenn’s was gibt. Je nach Projekt, drei- bis viermal im Monat. In den Sommerferien eher weniger. 
  • Arbeitsaufwand Jugendparlament Cochem-Zell: Regelmäßige (wenn nötig, digitale) Motivationstreffen in Zeiten von Corona. Sitzungen nur, wenn was ansteht, Chat-Gruppe in WhatsApp und freundschaftliches Verhältnis.
  • Arbeitsaufwand Speyer: 3 x im Monat Plenumssitzungen. Zusätzlich je nach Projektart und -aufkommen Bildung von Arbeitsgruppensitzungen, Wochenendseminare, Teilnahme an Ausschusssitzungen, usw.

Für die Gründung einer Jugendvertretung braucht es natürlich Gleichgesinnte. Unterstützung können Jugendliche sich bei den Ihnen als örtliche Jugendpfleger:innen (Jugendzentrum, mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, usw.) und/oder auch direkt in der Kommunalpolitik suchen (am besten ganz konkret zwei bis drei freundliche Leute). Tretet hier bereits mit klaren Vorstellungen auf und zeigt euch engagiert.

Fragen zur Gründung
  • Welche Altersspanne sollen die zukünftigen Mitglieder haben?
  • Wie viele Mitglieder sollen es sein? Wie groß wird der Vorstand?
  • Welche Form der Jugendvertretung sollte man wählen?
  • Welche kommunale Ebene wird angestrebt? Orts-, Verbandsgemeinde oder Landkreis?
  • Welche Ziele will man eigentlich erreichen?
  • Welche Förderung/Hilfe könnte man bekommen?
  • Welche Beteiligungsprojekte vor Ort gibt es schon und wie kann das eventuell weiterhelfen?
  • Ist die Vertretung von der Kommune gewünscht? Wenn ja, warum?
  • Wo kann sich die Jugendvertretung treffen? (Arbeitsraum im Jugendzentrum, Rathaus, Gemeindehaus, etc.)
  • Gibt es jemanden, der die Jugendvertretung (hauptamtlich) betreut? (Jugendpfleger:in, Bürgermeister:in)

Um weitere interessierte Jugendliche zu finden, kann eine Info-Veranstaltung für Jugendliche organisiert werden.

Braucht ihr hier Unterstützung, meldet euch gerne beim Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen.

Aufbau einer Jugendvertretung

Mitglieder

Eine Jugendvertretung besteht natürlich zunächst aus ihren Mitgliedern. In der Satzung kann festgelegt sein, wie viele aktive Mitglieder eine Jugendvertretung haben muss oder kann. Das muss aber nicht festgelegt werden und manchmal ist es sinnvoller, da sehr vorsichtig bei der Formulierung zu sein.

Vorstand

Um Verantwortlichkeiten festzulegen, kann ein oder eine Vorsitzende:r oder Stellvertreter:in bestimmt werden. Es ist ebenso möglich, eine Doppelspitze im Vorstand einzusetzen. Die Funktion des Vorstands kann auch auf mehr als zwei Personen aufgeteilt werden. Das hat zum Vorteil, dass die Arbeit aufgeteilt wird. Andererseits muss dann auch mehr abgesprochen werden.

Ansprechperson/Betreuer:in

Eine konstante Ansprechperson oder Betreuer:in, z.B. aus der Jugendarbeit ist sinnvoll. Mitglieder der Jugendvertretungen wechseln oft, da ist eine feste Ansprechperson hilfreich. Diese kann auch mit im Auge behalten, wie und vor allem wann neue Mitglieder gefunden werden sollten und wenn nötig, euch auch inhaltlich mal Rückmeldung geben.

Satzung

Eine Satzung legt die Aufgaben und Ziele einer Jugendvertretung fest. Eine Satzung kann sinnvoll sein, da sie eine rechtliche Verankerung der Jugendvertretung darstellt und ihr somit mehr Gewicht gibt. So kann einer Alibibeteiligung vorgebeugt werden. Mehr Infos findet ihr im Menüpunkt Satzung.

Etat

Jugendvertretungen, die an die Gemeinde oder Kommune angegliedert sind, können über ein Budget oder Etat aus öffentlichen Geldern verhandeln. Dies kann je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Um handlungsfähig zu sein, eigene Strukturen aufzubauen, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte und Veranstaltungen machen zu können, ist ein Budget hilfreich. Im Kapitel Finanzen findet ihr noch weitere Möglichkeiten, um Fördermittel zu erhalten, wenn seitens der Gemeinde kein oder zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wird.

Der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen kann euch unterstützen, Informationen zu Budgets von anderen Jugendvertretungen einzuholen. Das macht euch die Verhandlungen mit der Gemeinde ggf. etwas leichter.

Die Satzung

Jugendvertretungen, die nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz eingesetzt sind, benötigen als Rechtsgrundlage eine Satzung. In der Satzung sind die grundlegenden Aufgaben und Ziele, sowie Rechte und Pflichten der Jugendvertretung festgelegt. Das ist einerseits gut als Orientierung für neue Mitglieder, schafft aber auch mehr Sicherheit in der Hinsicht, dass Erwachsene eure Jugendvertretung auch tatsächlich ernst nehmen.

Inhalte
  • In der Satzung ist die Einrichtung der Jugendvertretung nach § 56 b in Verbindung mit § 56 a Gemeindeordnung zu benennen
  • Die Jugendvertretung kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Jugendlichen an ihrem Ort betreffen
  • Die Jugendvertretung kann sich gegenüber der Verwaltung, den Ausschüssen und dem Gemeinde- oder Stadtrat zu allen jugendrelevanten Angelegenheiten äußern, die in ihre Zuständigkeit fallen
  • Sie besitzt a) ein Antragsrecht an den Gemeinde- oder Stadtrat oder b) der bzw. die Bürgermeister:in legt die Anträge dem Gemeinde- oder Stadtrat vor, welcher dann darüber entscheidet
  • Die Geschäftsordnung des Gemeinderats soll eine Regelung dafür treffen, wie Mitglieder der Jugendvertretung an Sitzungen des Gemeinde- oder Stadtrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen können
  • Achtet auf eine realistische Mitgliederzahl!
  • Überlegt euch gut, ob eine Wahlperiode wie bei den Kommunalwahlen fünf Jahre betragen sollte (Schulabschluss, Ausbildung, Studium mit Blick auf die Frage: Sind alle Vertreter:innen so lange am Start?) oder nicht besser „nur“ zwei bis drei Jahre
  • Die Gemeinde sollte Mitglied im Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen werden und ausschließlich junge Menschen aus der lokalen Jugendvertretung dorthin entsenden

Eine Satzung legt die Aufgaben und Ziele einer Jugendvertretung fest. Folgende Rechte und Pflichten könnten sich aus einer Satzung ergeben:

Aufgaben und Ziele
  • Rederecht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, in Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderats Wortbeiträge zu halten
  • Antragsrecht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, in Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderats Anträge an die Verwaltung zu stellen
  • Beratendes Recht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats in jugendrelevanten Themen zu beraten. Die Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats können sich daran orientieren
  • Schweigepflicht: Inhalte, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht nach außen kommuniziert werden

Diese Satzung könnt ihr selbst verfassen und dann mit der Jugendpflege, dem Gemeinderat und/oder dem Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen besprechen.

Geschäftsordnung

Im Unterschied zu einer Satzung werden in der Geschäftsordnung spezifische Regeln für die sogenannten Organe (z.B. Vorstand) der Jugendvertretung aufgestellt. Die Geschäftsordnung ist eine Ergänzung zur Satzung. Die Regelungen hier können also praktischer ausfallen und sind nicht für alle Mitglieder gültig, sondern nur für die aus dem jeweiligen Organ. Falls keine eigene Geschäftsordnung existiert, gilt für die Jugendvertretung die Geschäftsordnung des Gemeinde- bzw. Stadtrats. (Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend. GemO § 56a_1)

Allgemein gilt:

  • Eine Geschäftsordnung lässt sich leichter ändern als eine Satzung
  • Eine Geschäftsordnung bezieht sich eher auf Abläufe von Sitzungen und die Arbeit in der Jugendvertretung selbst
  • Schränkt euch innerhalb der Geschäftsordnung nicht zu stark ein. Die daraus entstehende Bürokratie sollte nicht unterschätzt werden!

Mögliche Inhalte sind:

  • Ablauf einer Abstimmung
  • Regeln für Vorstandssitzungen
  • Dokumentation von Treffen

Durchführung einer Wahl

Die Wahl ist die demokratische Legitimation einer Jugendvertretung. Jede:r Jugendliche sollte theoretisch die Möglichkeit haben, eine Jugendvertretung mitzuwählen, da hier Vertreter:innen für alle Jugendlichen der Stadt oder (Verbands-) Gemeinde bestimmt werden. Eine Wahl ist auch wichtig, um den gewählten Jugendlichen das Gefühl zu vermitteln, auch wirklich dazu berechtigt zu sein, andere junge Menschen zu vertreten. Die Wahl einer Jugendvertretung kann auf verschiedene Arten stattfinden. Zum einen bieten die Schulen oder auch ein öffentlicher Raum (beispielsweise ein Jugendcafé) geeignete Orte, um die Wahl in Präsenz durchzuführen. Zum anderen kann die Wahl auch in Form von Briefwahlen stattfinden. Das erfordert eine andere Vorbereitung als Präsenzwahlen, weil ihr dafür allen wahlberechtigten Jugendlichen Briefwahlunterlagen zukommen lassen müsst.

Alle Schritte einer Wahl sollten durch eine Verwaltungsfachkraft oder eine:n Jugendpfleger:in betreut werden.

Die Wahl

Unmittelbar vor der Wahl bietet es sich an, eine oder mehrere Veranstaltungen zu organisieren, um darüber zu informieren, was genau eine Jugendvertretung ist und welche Aufgaben sie vertritt. Auch solltet ihr überlegen, ob ihr mit Plakaten oder in den sozialen Medien für die Wahl und die Kandidat:innen Werbung macht. So könnt ihr hoffentlich viele junge Menschen motivieren, an der Wahl teilzunehmen.

Die Wahlmöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie Wahlen zur Jugendvertretung abgehalten werden können. Das hat oft auch damit zu tun, wie die örtlichen Strukturen sind. Wird in einer Stadt gewählt, in einer Ortsgemeinde oder in einer Verbandsgemeinde?
Grundsätzlich lassen sich drei Verfahren unterscheiden:

Das Benennungsverfahren: Hier werden Jugendliche von z.B. Jugendverbänden, Schulen, o.ä. benannt und vom Landrat oder dem (Ober-) Bürgermeister bestätigt.
Die mittelbare Wahl: Hier werden die Jugendvertreter:innen zunächst von anderen Jugendlichen gewählt (z.B. in einer Versammlung oder einem Gremium) und die daraus entstandene Vorschlagsliste vom Gemeinderat, Stadtrat, u.a. bestätigt.
Die unmittelbare Wahl: Dies entspricht der Mehrheitswahl. Die Mitglieder einer Jugendvertretung werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl direkt von anderen Jugendlichen gewählt.

In Rheinland-Pfalz werden Jugendvertreter:innen zumeist in unmittelbarer Wahl bestimmt, die manchmal analog der Kommunalwahl gestaltet wird.

Wahlvorbereitung

Noch bereits vor der Infoveranstaltung gilt es, einige wichtige Fragen zu klären: 

 

  • Wer kandidiert eigentlich, und wie und wo stellen sich die Kandidat:innen vor? (Internet, Plakate, Veranstaltungen)
  • Wo wird gewählt? (Online, Wahllokal, Ratshaus, Schule)
  • Wer bereitet die Wahl vor? (Jugendpflege, Gemeinde)
  • Wie werden Jugendliche benachrichtigt? (Brief, Presse, Jugendarbeit, Schulen)
  • Wer ist überhaupt zur Wahl berechtigt? (Wahlalter, Wahlraum)
  • Wie wird nach der Wahl ausgezählt?
  • Wer hilft dabei mit? (Auszählung, Wahlhelfer)
  • Wer erstellt eigentlich die Stimmzettel?
  • Gibt es danach eine Wahlparty oder ähnliches?
Wahlordnung

Um die Abläufe bei einer Wahl festzulegen und für alle einsehbar zu machen, kann eine Wahlordnung erstellt werden. Diese kann auch einfach in der Satzung festgeschrieben sein. Sie beinhaltet Regelungen für den Ablauf der Wahl und zu den oben genannten Stichpunkten. Das bietet vor allem zukünftigen Mitgliedern von Jugendvertretungen eine Orientierung, wie die Wahl später durchgeführt werden soll. Allerdings legt eine Wahlordnung auch ein bestimmtes Vorgehen fest. Eine Wahlordnung kann selbst erstellt werden, muss aber nicht. Eine Orientierungshilfe kann auch immer die Wahlordnung der Gemeinde oder Kommune liefern. 

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Wahl unparteiisch abläuft und nicht beeinflusst wird. Der Wahlvorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl an Personen (mindestens drei) und begleitet den kompletten Zeitraum der Wahl, also das Erstellen der Wahlordnung, die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, das Auszählen der Stimmen und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Wendet euch diesbezüglich an eure zuständige Gemeindeverwaltung und bittet um Unterstützung.

Die Arbeit als Jugendvertretung

Sitzungsgestaltung

Die Sitzungen sind die zentralen Arbeitstreffen der Jugendvertretungen. Hier werden Themen besprochen, Aufgaben verteilt und unter Umständen auch mal ausgiebig Dinge diskutiert.

Sitzungen von Jugendvertretungen können öffentlich oder nicht öffentlich stattfinden. Wenn eine öffentliche Sitzung stattfindet, muss es laut der Gemeindeordnung auch eine offizielle Ankündigung geben. Einladungen versendet meistens die/der Vorsitzende der Jugendvertretung.

Bei der ersten Sitzung einer Jugendvertretung geht es vor allem ums gegenseitige Kennenlernen. Zudem können gemeinsame Ziele und Maßnahmen besprochen werden, die für das kommende Jahr geplant werden sollen. Und vielleicht macht ihr auch ein Gruppenfoto, um später zeigen zu können, wer sich alles engagiert.

Inhalte

Jede Gruppe und jede Jugendvertretung ist natürlich anders. Im Folgenden findet ihr ein paar Tipps von aktiven Jugendvertretungen für Sitzungen:

  • kurze Befindlichkeitsrunde zu Beginn jeder Sitzung
  • kurze Abstimmungen: Ja/Nein (nicht diskutieren, sondern abstimmen), 
    z.B. mit digitalen Abstimmungstools (Plickers, Tricider, Mentimeter) gestalten
  • offene Diskussionsrunden
  • Redelisten?! Redelisten!
  • klare Protokolle (bevor es losgeht – wer ist Protokollant:in?)
  • Sitzungsleitung bestimmen
  • Räumlichkeiten beachten (kein Kellerraum, sondern offener großer Raum, da auch für interessierte Jugendliche begehbar)
  • Hybride Sitzung offline und online; bei bestimmten Themen eventuell auch mit anderen Jugendvertretungen von weiter weg (auch außerhalb von Rheinland-Pfalz!)
  • klare Struktur (z.B. erst Rückblick, dann Anfragen, dann Ausblick)
  • Vorträge von außen zulassen für neuen Input
  • für große Themen: Arbeitsgruppen
  • (Kommunal-)Politiker:innen einladen
  • Pressevertreter:innen einladen
  • digitale Lösungen mitdenken: z.B. OpenSlides
  • Vorsicht: Neue Ideen nicht öffentlich besprechen. Die Presse schreibt viel und nicht immer richtig.
Protokoll

Um Ergebnisse, Diskussionen und Themen festzuhalten und damit nichts in Vergessenheit gerät, ist es sinnvoll, während der Sitzung Protokoll zu führen. Außerdem kann ein Protokoll als Arbeitsnachweis dienen. Zu Beginn der Sitzung sollte deshalb festgelegt werden, wer die Aufgabe des/der Protokollant:in übernimmt. Dies kann auch durch die Satzung bereits festgelegt sein.

Anträge

Einen Antrag an den Gemeinde-/Stadtrat solltet ihr nicht unbedacht schreiben. Wenn ihr ernst genommen werden wollt, solltet ihr hier gut überlegen. Wichtig: Rechnet mit ein, dass ein Antrag in der Regel einige Monate braucht, um abschließend bearbeitet zu werden und zur Abstimmung zu kommen!

Ein Antrag sollte enthalten:

  • eine ausführliche Problembeschreibung
  • Warum ist die Stimme der Kinder/Jugendlichen dabei wichtig?
  • Vorschläge (Anhörung, Miteinbeziehung, Problemlösung, etc.)

Hilfreich ist dabei auch, die „W-Fragen“ mitzudenken: Wer, was, warum, wie, wann, wie viel.

Pocht darauf, in den Realisierungsprozess mit einbezogen zu werden und den jeweils aktuellen Stand zeitnah mitgeteilt zu bekommen!

Zusammenarbeit

Am einfachsten könnt ihr in einer Jugendvertretung miteinander arbeiten, wenn ihr gemeinsam bestimmte Voraussetzungen schafft. Insbesondere der Punkt Kommunikation verdient hier besondere Beachtung. Zum einen muss die interne Kommunikation mit allen Mitgliedern gewährleistet sein, zum anderen die offizielle Kommunikation nach außen. Hierfür sind sowohl Vorwissen zum Umgang mit sensiblen Daten als auch das Wissen um die passenden Kanäle notwendig, die unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung genutzt werden können.

Interne Kommunikation

Um Treffen zu vereinbaren und euch auch zwischendurch regelmäßig austauschen zu können, könnt ihr verschiedenste Wege nutzen. Beliebt sind natürlich Messenger. Hier solltet ihr aber keine sensiblen Daten wie Geburtsdaten oder Adressen versenden. Außerdem gibt es datensparsame Messenger, wie beispielsweise Signal oder Threema, die ihr statt der üblichen Verdächtigen nutzen könnt. So können vielleicht dann auch hauptamtliche Betreuer:innen in Gruppenchats dabei sein, die dürfen nämlich nicht alle Messenger beruflich nutzen. Fragt also am Besten direkt bei den Beteiligten nach.

Eine Alternative können datenschutzfreundliche Clouddienste sein, die zum einen in Form einer Chatfunktion euch interne Kommunikation ermöglichen und zudem als Speicherort für gemeinsame Materialen dienen können. Einige dieser Clouddienste lassen sich bequem auch über das Smartphone bedienen.

Eine Sitzung lässt sich z.B. auch in Form einer Videokonferenz abhalten. Wichtig hierbei ist, gemeinsame Regelungen zur Gesprächsführung festzulegen, darunter das „Hand heben“, wenn man sprechen möchte. Da es im digitalen Raum manchmal zu Verzögerungen bei der Übertragung kommt, kann man so vorbeugen, sich ständig ins Wort zu fallen.

Im Kapitel „Digitales Arbeiten“ finden sich weitere Werkzeuge und Tools, mit denen ihr auch gemeinsames Arbeiten unabhängig von Zeit und Ort (kollaboratives Arbeiten) möglich machen könnt. Hier findet ihr auch Tipps, wie man Videokonferenzen etwas auflockern kann.

Gesprächsführungsmethoden

Gerade bei kontroversen Diskussionen ist es manchmal ratsam, auf Gesprächsführungs- und Diskussionsmethoden zurückzugreifen. Denn Kommunizieren und Diskutieren will gelernt sein.

World-Cafe

Bei dieser strukturierten Methode finden sich in gewöhnlich drei aufeinander aufbauenden Gesprächsrunden von je 20 bis 30 Minuten Dauer vier bis sechs Personen in einer ungezwungenen Atmosphäre an einem Tisch zusammen. Hier setzen sie sich mit einem konkreten Thema bzw. mit gestellten Fragen auseinander. Die kleine Gruppe eignet sich besonders gut für effiziente Diskussionen, deren Ergebnisse auch dokumentiert werden. Nach der ersten Gesprächsrunde verlassen die Teilnehmer:innen ihren Tisch und mischen sich an anderen Tischen neu. Ein:e Tischgastgeber:in bleibt jeweils am Tisch zurück. Sie gibt den neu ankommenden die wesentlichen Gedanken der Vorrunde in das Gespräch mit, während die „Reisenden“ ebenfalls die Gedanken weiter tragen. Der Austausch unter allen Beteiligten wird so auf eine sehr dynamische Weise gefördert und es können in kurzer Zeit Wissen und Erfahrung jedes Einzelnen einfließen, Anregungen geschaffen werden und neue kreative Ideen entstehen.

Nach mehreren Gesprächsrunden werden an jedem Tisch die wichtigsten Ergebnisse gesammelt und der gesamten Gruppe vorgestellt. Abschließend werden im Plenum die Ergebnisse reflektiert.

Quelle: https://www.partizipation.at/methoden/world-cafe

Team-Building

Gerade als neu gegründete Vertretung ist es wichtig, als Gruppe zusammenzuarbeiten. Bevor das gut klappt, sollte die Gruppe sich erst einmal kennenlernen und eine gemeinsame Richtung festlegen, wohin die Reise eigentlich gehen soll. Gegebenenfalls bietet es sich auch an, externe Fachkräfte einzuladen und die Teambuidings begleitet durchzuführen.

Folgende Team-Building-Maßnahmen empfehlen aktive Jugendvertretungen:

  • erlebnispädagogische Aktionen, z.B. Kletterpark
  • Kennenlern- und Gruppenspiele
  • Kennenlernwochenende
  • Befindlichkeitsrunde am Anfang jeder Sitzung
  • Gesellschaftsspiele
  • Kochaktionen
  • einfach Zeit miteinander verbringen 
  • gemeinsame Reflexion von Zeiträumen und Veranstaltungen​​​​​​
  • gemeinsamen Nenner als Gruppe finden und Ziele setzen
    • Was sind die Ziele von jedem/r Einzelnen?
    • Hilfreich: Setzt realistische Ziele für einen begrenzten Zeitraum (Monat, Jahr, etc.) fest. Bietet sich beispielsweise zu Jahresbeginn an
Externe Kommunikation

Zur offiziellen Kommunikation mit Behörden, politischen Akteur:innen und der lokalen Presse könnt ihr euch an ihren Kommunikationswegen orientieren. In der Regel fahrt ihr hier gut mit Brief, E-Mail und Telefon. Zur externen Kommunikation mit jungen Rheinland-Pfälzer:innen könnt ihr eure gängigen Kanäle benutzen. So können alle wichtigen Informationen gut an die jeweilige Zielgruppe vermittelt werden. Hierzu findest Du auch noch mehr Informationen im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“

Mehr Infos zu Kanälen für offizielle Kommunikation und zum Thema Datenschutz findet ihr unter Öffentlichkeitsarbeit.

Digitales Arbeiten

Ergänzend zu den Sitzungen in Präsenz, können verschiedene digitale Tools zum kollaborativen Arbeiten, Konferieren und Abstimmen verwendet werden. Besonders interessant sind digitale Anwendungen für die Zeit zwischen Sitzungen vor Ort, um die Produktivität und den Austausch am Laufen zu halten. Wenn man sich lange nicht sieht oder hört, leidet manchmal die Motivation darunter. Und die ist nach Aussagen vieler Jugendvertreter:innen das A und O für die Arbeit in der Jugendvertretung. Hier eine Übersicht an kostenfreien und datenschutzfreundlichen Plattformen:

Kollaboratives Arbeiten

Kollaboratives Arbeiten heißt zeitgleiches Arbeiten an einem Dokument/Tabelle/Pinnwand o.ä.

  • Nextcloud ist eine Open Source Software, die auf einem eigenen Server installiert wird. Dadurch behaltet ihr die Kontrolle über eure Daten und reduziert die Möglichkeiten für Datenmissbrauch. Für die Nutzung am Computer dient ein Browser, für mobile Endgeräte gibt es Apps. Neben den üblichen Clouddiensten gibt es auch Apps für Audio-, Video- und Textchats, Officeanwendungen, Abstimmungen, Kalender, Büroorganissationsdienste und vieles mehr.
  • CryptPad ist ein datenschutzfreundlicher Office- und Clouddienst, der kollaboratives Arbeiten in Echtzeit möglich macht. Hier kann man schnell und einfach Notizen, Dokumente und Präsentationen erstellen und diese gemeinsam mit anderen Nutzer:innen, die man zum jeweiligen Dokument einlädt, bearbeiten. Sämtliche Kommunikation ist verschlüsselt und laut Entwickler selbst für sie nicht einsehbar. Eine Registrierung ist notwendig, die Nutzung ist kostenlos. Die Software kann auch auf eigenen Servern installiert werden.
  • Etherpad ist ein kollaborativer Online-Editor für Textdokumente. Hier können mehrere Personen kostenlos und ohne Account in Echtzeit zusammen an einem Dokument arbeiten. Das Etherpad Yopad bietet auch die Möglichkeit, externe Textdokumente zu importieren und zur Diskussion zu stellen. Das Portal nutzt die Open Source Software Etherpad Lite.
Digitale Sitzungen
  • Padlet ist eine digitale Pinnwand. Mit Padlet lassen sich viele kreative Beteiligungsprozesse anstoßen und umsetzen. Zum Erstellen einer Pinnwand ist ein Account notwendig. Teilnehmen kann jede:r im Browser oder mit einem mobilen Endgerät ohne Account.​​​​​​​
  • jitsi ist eine Open Source Software für IP-Telefonie, Videokonferenzen und Instant Messaging und kann direkt im Browser ohne Softwareinstallation ausgeführt werden. Als Browser eignet sich ein Chrome-basierter Browser (Google Chrome, Chromium) am Besten. Bei anderen Browsern, wie Firefox, Safari, Internet Explorer kann es zu Verbindungsproblemen kommen. Es gibt eine App für den Computer und für Smartphones/Tablets (jitsi meet). Ein Account bzw. eine Registrierung ist nicht notwendig. Zudem kann jitsi auch auf eigenen Servern installiert werden.
  • BigBlueButton ist eine Open Source Software für Videokonferenzen. Sie kann auf einem eigenen Server installiert werden. In einer Demo-Version können kostenlos Videokonferenzen ohne Serverinstallation mit einer Dauer von maximal 60 Minuten durchgeführt werden. Zum Erstellen ist eine Registrierung notwendig, die Teilnahme an einer Videokonferenz ist ohne Registrierung möglich. Bei BigBlueButton gibt es die u.a. die Möglichkeit, Präsentationen, Notizen und Videos zu teilen.
  • Methoden für Videokonferenzen.
Digital Abstimmen
  • PLACEm ist eine niedrigschwellige und DSGVO-konforme Smartphone-App, die bestehende und zukünftige Beteiligungsverfahren sinnvoll ergänzt und erweitert. Mit der PLACEm-App ist Beteiligung mobil vor Ort erlebbar.
  • Tricider ist ein freies Online-Tool und dient zur Ideenfindung und Abstimmung. So könnt ihr euch Entscheidungsfindungen in Gruppen erleichtern. Mit einem Account können Umfragen gespeichert und jederzeit wieder abgerufen werden. Es ist aber auch ohne Account nutzbar.
  • Über Mentimeter lassen sich Präsentation mit interaktiven Folien erstellen. In einer Präsentation können Teilnehmer:innen dann live über das Smartphone Fragen stellen, Fragen beantworten, Tendenzen oder Stimmungsbilder anonym abgeben. Mentimeter kann in einer kostenlosen Basis-Version verwendet werden. Ein Account muss erstellt werden.
  • Plickers ist ein Tool für anonyme Live-Abstimmungen. Die Teilnehmer:innen halten eine Karte mit einem Code. Je nachdem, wie die Karte gehalten wird, kann eine Antwortmöglichkeit mit dem Tablet oder Smartphone abgescannt werden. Benötigt werden die kostenlose Plickers-App, ein Account bei Plickers sowie die Abstimmungskarten. Diese können über die Website ausgedruckt werden.
  • Abstimmung über einen Messenger

Öffentlichkeitsarbeit

Präsentation nach Außen

Öffentlichkeitsarbeit ist eine wichtige Grundlage einer Jugendvertretung. Sie dient der Außenwirkung, Mitgliedergewinnung, zum Aufzeigen der Arbeit von Jugendvertretungen und vielem mehr. Sie sollte über verschiedene Wege und Medien stattfinden, um sowohl Jugendliche als auch Erwachsene zu erreichen. Wichtige Standbeine sind z.B. Social Media (darunter Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat und TikTok), eine Website aber auch Presseartikel, Interviews und Veranstaltungen. Hierbei sollte man auf ein kompetentes Auftreten achten, um von allen ernst genommen zu werden. Hilfreich ist dabei auch, Interesse an verschiedenen Themengebieten zu zeigen.

Um möglichst viele Menschen zu erreichen, solltet ihr auf unterschiedlichen Kanälen präsent sein. Dazu gehört neben einem medialen Auftritt (Social Media, Webseite, Presse) auch der direkte Kontakt. So ist es z.B. ratsam, Ansprechpartner:innen in Schulen, Jugendzentren, Kirchengemeinden, Sportvereinen und anderen Orten zu finden und bei Veranstaltungen vor Ort zu sein, bei denen sich Menschen aufhalten, die man erreichen möchte. Möglichkeiten hier sind z.B. Infostände oder auch (digitale) Umfragen unter Schüler:innen. So könnt ihr deren Wünsche, Forderungen und Ideen ermitteln. Um neue Mitglieder zu gewinnen, könnt ihr Kontakte über Schulen, Jugendzentren, Jugendtreffs oder Vereine aufbauen. Legt euer Augenmerk dabei vor allem auf jene, die noch nicht in der Jugendbeteiligung aktiv sind. Wie soll das gehen?

Persönlich ansprechen, über die eigene Arbeit informieren und Wege und Möglichkeiten der Beteiligung aufzeigen.

Angebote

Tipps für Angebote von aktiven Jugendvertretungen hierzu sind:

  • Veranstaltungen durchführen und dabei werben
  • Aktionen zu bestimmten Themen (z.B. KIima)
  • Info-Flyer erstellen und verteilen
  • Logo entwickeln, das man sich gut einprägen kann
  • In Sozi-Klassen Werbung machen (allgemein an Schulen)
  • Sportvereine oder kirchliche Jugendgruppen ansprechen
  • Social Media für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Ist Mitarbeit auch möglich, wenn man nicht Mitglied in der JV ist? (Projektorientiert) Klar! Offene Sitzungen!
  • Kummerkasten für Jugendliche einrichten, wo sie Anregungen eingeben können (z.B. ein Padelt)
  • „Experten“ für bestimmte Themen unter Jugendlichen suchen, die nicht in der Jugendvertretung sind und sich vernetzen (z.B. ein Turnier mit der Fußball-Mannschaft organisieren)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erreichbarkeit. Eine allgemeine Email-Adresse ermöglicht die Kontaktaufnahme und erleichtert die Kommunikation mit Kooperationspartner:innen. Auch wenn es einen Mitgliederwechsel in der Jugendvertretung gibt, bleibt die Kontaktmöglichkeit gleich und muss nicht neu verteilt werden.

Logo

Um als Jugendvertretung im Gedächtnis zu bleiben, bei Veranstaltungen, Projekten, usw. wiedererkannt zu werden (selbst dann, wenn sich die Gesichter der Mitglieder ändern), ist ein Logo für ein einheitliches Auftreten und einen Wiedererkennungswert ratsam. Für den öffentlichen Auftritt können dann verschiedene Produkte mit dem Logo versehen werden. Tipps von aktiven Jugendvertretungen hierzu sind:

  • Logo überall in Verbindung mit geplanten Veranstaltungen platzieren
  • Banner für Stände und Veranstaltungen
  • Flyer, Plakate, Postkarten, Visitenkarten, Aufkleber
  • Give-Aways: Kulis, Bleistifte und Blöcke werden immer genutzt
  • Instagram-Marketing: Beiträge, die die Jugend ansprechen, immer mit dem Logo drauf
  • Shirts (gut für Intern)
  • Festivalbändchen mit Logo (können bei Veranstaltungen für kleines Geld verkauft werden)
  • ggf. auf nachhaltige Produktion achten
Homepage

Beim Einrichten einer Webseite sollte klar sein, wer für die Pflege und Aktualisierung der Inhalte verantwortlich ist. Das kann jemand aus der Gemeinde sein oder auch jemand externes. Wichtig ist dabei, dass eine Kontinuität gewährleistet ist. Eine veraltete Webseite erzeugt kein gutes Bild nach außen. Eine Webseite bringt somit etwas Arbeit mit sich, kann aber als Ergänzung zu Social Media-Kanälen durchaus sinnvoll sein. Vorteile sind beispielsweise die bessere Auffindbarkeit über Suchmaschinen sowie eine von Konzernen, wie bspw. Facebook, unabhängige Internetpräsenz. Grundinformationen und Kontaktmöglichkeiten können auf einer Webseite gut abgebildet werden. Auf einer Homepage können zudem Artikel und Dokumente veröffentlicht werden. Eine Möglichkeit, eine Homepage zu erstellen, ist z.B. WordPress. Wenn ihr Unterstützung beim Erstellen einer Webseite benötigt, wendet euch an medien.rlp. Hier besteht die Möglichkeit einer Schulung zu WordPress. Informationen hierzu erhaltet ihr ebenfalls bei medien.rlp.

Wenn ihr anstatt einer Homepage eine sogenannte Fanseite auf Facebook betreibt, dann seid ihr auch verantwortlich für den Datenschutz. D.h. ihr müsst die personenbezogenen Daten der Besucher:innen eurer Seite auf der Grundlage des DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) schützen. Dabei muss für registrierte und nicht registrierte Besucher:innen deutlich sein, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt und verarbeitet werden. Auch deswegen kann es ratsam sein, anstatt einer Facebook-Seite lieber eine eigene Homepage zu betreiben.

Social Media

Social Media Profile auf Instagram, Snapchat und Co. sind schnell erstellt und eignen sich gut für eine schnelle, unkomplizierte und günstige Form der Öffentlichkeitsarbeit. Da viele Jugendliche auch privat in diesen Netzwerken unterwegs sind, können sie hier einerseits gut erreicht werden, anderseits kennen sie sich in der Regel auch mit den Funktionen und Möglichkeiten gut aus. Es lässt sich also gut auf die Expertise von Mitgliedern der Jugendvertretungen zurückgreifen.

Zu beachten ist jedoch: Social Media Plattformen haben eine Altersbegrenzung und sind somit nicht für alle nutzbar!

Hashtags

Ein Hashtag ist eine Markierung, mit der ihr eure Beiträge auf Social Media Plattformen auffindbar machen und thematisch einordnen könnt. Manche Themen sind beliebter als andere. Achtet beim Verwenden von Hashtags darauf, dass sie Reichweite haben und auf jeden Fall zu eurem Beitrag passen. Außerdem könnt ihr auch regionale Hashtags benutzen, die findet man recht schnell und spricht damit Menschen aus der Region an. Überlegt euch auch, wen ihr auf dem Kanal ansprecht, für welche Themen sich die Zielgruppe interessiert und wie sie das wohl ausdrücken würde. Mit #jugendpolitik erreicht ihr vermutlich eher politische Akteur:innen als Jugendliche, mit #yolo wohl eher.

Reichweite erhöhen

Mit dem gezielten Verwenden von Hashtags könnt ihr die Reichweite eurer Beiträge erhöhen. Achtet darauf, nicht zu viele Hashtags zu verwenden, sonst werdet ihr vom Algorithmus des Social Media Plattform abgestraft. Außerdem solltet ihr bei euren Beiträgen verschiedene Hashtags verwenden. Der Grund: Wer sie einfach nur kopiert und einfügt, läuft Gefahr für ein Computerprogramm gehalten zu werden und wird in der Reichweite beschränkt.

Außerdem könnt ihr bei Beiträgen euren Standort angeben. Privat kann das doof sein, als offizieller Account aber praktisch, weil eure Beiträge dann regional eingeordnet sind und Personen, die den Ort mögen, angezeigt werden.

Folgt in den Kanälen unbedingt auch anderen Jugendvertretungen, Politiker:innen und Organisationen, die euch interessieren. So könnt ihr euch online gut vernetzen, auf euch aufmerksam machen und seht, was bei den anderen los ist. Bestenfalls folgen sie euch auch und eure Beiträge bekommen dadurch auf der jeweiligen Plattform mehr Reichweite.

Datenschutz

Öffentliche Stellen müssen für die datenschutzrechtlichen Aspekte Sorge tragen, denn mit der Nutzung von Social Media Plattformen werden personenbezogene Daten in teils großem Umfang verarbeitet. Die rechtliche Grundlage ist dabei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist seit Mai 2018 gültig, legt die rechtlichen Vorgaben einer Datenverarbeitung und deren Transparenz hinsichtlich Umfang, Reichweite und Zweck fest, damit die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Nutzer gewahrt werden können. Viele Verwaltungen verbieten deshalb für ihre Arbeit den Gebrauch von Social Media. Wenn ihr als Jugendvertretung an die Gemeinde oder Kommune angegliedert seid, kann es sein, dass die Verwaltung euch bei der Nutzung von Social Media deshalb eingeschränkt, da ihr als öffentliches Organ angesehen werdet.

Die Verwendung von Social Media für öffentliche Stellen ist aber möglich, wenn die Notwendigkeit durch ein Konzept begründet wird. Der Landesdatenschutz-Beauftragte der Rheinland-Pfalz hat eine Liste an wesentlichen Anforderungen für die behördliche Nutzung von Social Media erstellt, an der ihr euch orientieren könnt. Im Zentrum stehen dabei die Transparenz für Nutzer:innen und vertragliche Absicherungen der DSGVO, Verpflichtungen von Betreiber:innen und behördlich Verantwortlichen. Zwischen euch und den Betreiber:innen von Social Media Angeboten kann eine Vereinbarung in Hinblick auf die DSGVO getroffen werden, in welcher geklärt ist, wer welchen Verpflichtungen nachkommen muss. Diese Vereinbarung muss den Betroffenen zugänglich gemacht werden. Zudem sollte das Konzept Regelungen zum Rahmen der redaktionellen Betreuung des eigenen Angebots auf Social Media Kanälen, alternativen Kommunikationswegen (z.B. durch eine Homepage) und die Gewährleistung der technisch-organisatorischen Sicherungsmaßnahmen enthalten.

Den Handlungsrahmen findet ihr hier.

Um bei dieser Sache auch gegenüber der Verwaltung argumentieren zu können, könnt ihr euch auch mit anderen Jugendvertretungen austauschen, die ein solches Konzept schon erstellt haben. Ein wichtiger Kontakt ist außerdem auch immer die/der Datenschutzbeauftragte eurer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Fotos auf Social Media: 

Wenn ihr Fotos auf Instagram veröffentlicht, müsst ihr vorher unbedingt alle Bildrechte geklärt haben. Am besten nutzt ihr nur eigene Fotos und holt euch bei dritten Personen eine schriftliche Einverständniserklärung zur öffentlichen Verwendung der Fotos ein.​​​​​​

Um die Community zu erreichen und auch um Material für eure Infoveranstaltungen parat zu haben, könnt ihr auch eigene Videos produzieren. Dabei muss es nicht immer um poltische Inhalte gehen. Es können auch einfach lustige Videos sein, um auch anderen Jugendlichen zu zeigen, dass Beteiligung Spaß macht. Möglich wäre auch ein YouTube-Kanal für die Jugendvertretung. Im Folgenden findet ihr eine kleine Übersicht an digitalen Formaten, die als Jugendvertretung zu Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden könnten:

Vorstellungsvideos

Kurzbeschreibung:

Die Jugendvertretungen stellen sich in kurzen Videos vor. Das kann zum einen in Form von kurzen Interviews geschehen oder auch als kleines Imagevideo (z.B. ein Tag im Leben einer Jugendvertreterin / eines Jugendvertreters) ​

Vorteile:

  • Jugendvertretungen bekommen ein Gesicht => schafft Wiedererkennungsmerkmale
  • Community und Vertreter:innen können enger verbunden werden
  • Inhalte sind schnell und einfach zu generieren
  • technische Vorraussetzungen sind überschaubar
  • Dreh- und Schnittkompetenzen können relativ leicht erworben werden
  • Inhalte zu den Videos können aus der Community kommen => generiert Interesse und schafft Verbindungen
  • Format kann auch ganz kurz gehalten werden (z.B. 30 Sekunden über…)
  • ein Beispiel der Jugendvertretung Mössingen
Q&A-Video

Kurzbeschreibung:

Es werden im Vorfeld Fragen aus der Community gesammelt. Diese werden im Anschluss von den Vertreter:innen beantwortet und per Video aufgezeichnet.

Vorteile:

  • bekanntes Format aus Sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Instagram und Youtube
  • kann helfen, Barrieren zu überwinden => Teilnehmer:innen mit mehr Erfahrungen können dabei helfen, organisatorische Probleme zu klären, bevor sie aufkommen bzw. einen schnellen Lösungsweg bieten
  • Inhalte sind schnell und einfach zu generieren
  • technische Vorraussetzungen sind überschaubar
  • Dreh- und Schnittkompetenzen können relativ leicht erworben werden
  • auch geeignet als regelmäßiges Format
  • Fragen können einfach über Social Media gesammelt werden, z.B. Instagram
  • es können mehrere Kanäle mit Content gefüttert und dadurch lebendig gehalten werden
Tutorials

Kurzbeschreibung:

Erklärvideos oder Tutorials können nochmal in einem ganz anderen Stil produziert werden. Zum Beispiel als Legetrick-Videos, Stop Motion Videos oder in Form von gängigen Youtube-Formaten. Erklärvideos liefern dabei meist noch einmal eine neutralere Sicht auf ein Thema.

Vorteile:

  • bekanntes Format bei Jugendlichen
  • kann helfen, Barrieren zu überwinden => Teilnehmer:innen mit mehr Erfahrungen können dabei helfen, organisatorische Probleme zu klären, bevor sie aufkommen bzw. einen schnellen Lösungsweg bieten
  • Inhalte sind schnell und einfach zu generieren 
  • technische Vorraussetzungen sind überschaubar 
  • Dreh- und Schnittkompetenzen können relativ leicht erworben werde
  • eignet sich als regelmäßiges Format
Dumm gefragt!

Kurzbeschreibung: 

Es werden im Vorfeld Fragen gesammelt, in denen bestimmte Klischees/Stereotypen in Bezug auf z.B. Jugendvertretungen auftauchen. Diese Fragen werden den Vertreter:innen gestellt und per Video aufgezeichnet.

Vorteile:

  • Jugendvertretungen bekommen ein Gesicht => Wiedererkennungsmerkmale können geschaffen werden
  • Format, um mit Klischees/Stereotypen aufzuräumen => Attraktivität und Authentizität
  • Community und Vertreter:innen können enger verbunden werden
  • Inhalte sind schnell und einfach zu generieren
  • technische Vorraussetzungen sind überschaubar
  • Dreh- und Schnittkompetenzen können relativ leicht erworben werden
  • Inhalte zu den Videos können aus der Community kommen => generiert Interesse und schafft Verbindungen
  • Wichtig zu wissen: es werden mehrere Teilnehmer:innen gebraucht
  •  ein Beispiel (am Beruf „Bademeister:in“)
Parodien

Kurzbeschreibung:

Bestimmte Themen können als Parodien in Form von Videos dargestellt werden, um auf unterhaltsame und lustige Art und Weise Aufmerksamkeit zu erhalten.

Vorteile:

  • Inhalte können in Form von Infotainment vermittelt werden
  • größere Zuschauerschaft kann angesprochen werden
  • Attraktivität des Kanals kann durch diesen Content größer sein
  • Spektrum an Inhalten kann größer gehalten werden
  • Format ist bei Jugendlichen bekannt durch Youtuber (z.B. Phil Laude oder Varion) => schafft ggf. niedrigere Einstiegsbarriere
  • Video-Dauer kann länger sein
  • eignet sich auch als regelmäßiges Format
  • Wichtig zu wissen: Produktion ist aufwändiger und es werden mehrere Teilnehmer:innen gebraucht
  • ein Beispiel
10 Dinge

Kurzbeschreibung:

Anhand eines bestimmten Themas werden zehn verschiedene Herangehensweisen als Video vorgestellt. Das Ziel soll sein, dass das Video möglichst unterhaltsam ist und Betrachter:innen sich in mindestens einer Herangehensweise wiederfinden.

Vorteile:

  • bekanntes Format bei Jugendlichen
  • hoher Unterhaltungswert
  • eignet sich als regelmäßiges Format
  • das Spektrum an Inhalten kann größer gehalten werden => steigert Attraktivität des Kanals
  • Video-Dauer kann länger sein
  • Wichtig zu wissen: Produktion ist aufwändiger und es werden mehrere Teilnehmer:innen gebraucht
  •  ein Beispiel
Challenges

Kurzbeschreibung:

Challenge-Videos können auf unterhaltsame Weise Aufmerksamkeit auf verschiedene Themen lenken. Wie die Challenge genau aussehen soll, sollte im Vorfeld entschieden und an das Thema angepasst werden.

Vorteile

  • bekanntes Format bei Jugendlichen
  • hoher Unterhaltungswert
  • eignet sich als regelmäßiges Format
  • Video-Dauer kann länger sein
  • das Spektrum an Inhalten kann größer gehalten werden => steigert Attraktivität des Kanals
  • Wichtig zu wissen: Vorbereitung und Produktion können je nach Challenge aufwändiger ausfallen
  •  ein Beispiel

Veranstaltungen

Veranstaltungen von Jugendvertretungen haben viele Funktionen. Zum einen dienen sie der eigenen Öffentlichkeitsarbeit, um so die Jugendvertretungen bei Jugendlichen und auch anderen, z.B. möglichen Kooperationspartner:innen, bekannt zu machen. Und natürlich sind Veranstaltungen für Jugendliche eines der Aufgabenfelder von Jugendvertretungen, also das Schaffen von Angeboten, darunter Partys, Sportturniere oder Spendenläufe für die Jugend vor Ort. Dabei können solche Veranstaltungen dazu dienen, Jugendliche z.B. über politische Themen zu informieren oder auch anderen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche, Ideen und Anregungen mit in die Arbeit der Jugendvertretung einzubringen. Auch dann, wenn sie selbst nicht in der Jugendvertretung aktiv sind. Vor allem aber machen solche Veranstaltungen Spaß und man lernt oft neue Leute kennen.

Formate

Im Folgenden findet ihr mögliche Veranstaltungsformate, die ihr als Jugendvertretung einsetzen könnt, um andere Jugendliche in die Mitgestaltung einzubeziehen oder auch um sie über politische Themen zu informieren:

  • Die Zukunftswerkstatt ist ein Format, um Projekte anzustoßen.
  • Das Barcamp ist eine offene Methode, bei der jede:r Beteiligte Wissen und Erfahrungen mit einbringen kann.
  • Bei einer Podiumsdiskussion mit Politiker:innen könnt ihr eine:n Politiker:in aus jeder Partei, die im Stadt- oder Gemeinderat vertreten ist, zu einer Diskussionsrunde einladen. Vorab oder währenddessen können Fragen aus dem Publikum gesammelt und diskutiert werden. Wichtig ist hierbei, dass jede:r Diskussionsteilnehmer:in gleich viel Redezeit zu den einzelnen Punkten bekommt, damit kein Ungleichgewicht entsteht. Am besten wird eine Podiumsdiskussion von einem Dritten moderiert. Eine beliebte Methode, um auch das Publikum mit in die Diskussion einzubinden, ist die Fish-Bowl Methode
  • Bei der Fish-Bowl Methode werden zu einer bestimmten Fragestellung Diskussionsteilnehmer:innen bestimmt oder Expert:innen eingeladen. Diese Personen sitzen in einem Stuhlkreis, bei dem immer ein bis zwei Stühle frei bleiben. So kann jede:r aus dem Publikum an der Diskussion teilnehmen und sich in den Kreis dazu setzen, sobald ein Stuhl frei ist
  • Infoveranstaltungen zu Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen
  • lockere Formate wie z.B. „Pizza & Politik“
  • Vollversammlungen
Veranstaltungsplanung

Eine Veranstaltung zu planen braucht vor allem eines: Zeit! Denn ihr müsst an vieles denken, Dinge planen, Kosten kalkulieren, mögliche Genehmigungen einholen, Helfer:innen organisieren, Jugendliche einladen und vieles vieles mehr.

Tipps von aktiven Jugendvertretungen sind:

  • Bei Veranstaltungen immer einen zweiten Ort als Ersatzlocation einplanen!
  • Wetter-Plan-B machen
  • Wechselgeld besorgen
  • Wechselgeld aus den Kassen vorab aufschreiben
  • Sinnvoll: ein großes Netz an Kontakten
  • Jugendhaus Digital/Onlinekurse besuchen
  • Technik vorab testen und kennenlernen
  • Musik: GEMA beachten!
  • Awareness-Teams: Ansprechpartner:innen vor Ort organisieren, die für körperliches und emotionales Wohl da sind

Netzwerken

Wichtig ist, stets Kontakt zu euren jeweiligen Ansprechpartner:innen zu halten. So bleibt ihr immer auf dem neuesten Stand und vor allem in deren Gedächtnis, falls ihr mal schnelle Hilfe oder Leistungen benötigt. Netzwerken ist das A und O und immens wichtig! Dabei ist es auch hilfreich, wenn ihr als Verbindungspartner:innen auftretet.

Netzwerkaufbau
  • Kontakte knüpfen zu örtlichen Betrieben, Einrichtungen, Schulen, Vereinen
    • Kooperationen starten, z.B. eine Veranstaltung mit dem Schwimmbad oder Kindergarten
  • Presseverteiler erstellen
    • zu Themen die euch angehen oder interessieren; zu euren Veranstaltungen und anstehenden Events, wie beispielsweise Wahlen, könnt ihr eigene Pressemitteilungen verfassen und verschicken. Diese verschickt ihr an potentiell interessierte Stellen. Dazu müsst ihr euch vorab überlegen, wer das sein könnte und etwas Recherche betreiben. Ansprechpartner:innen vom Land, der Kommune, der Presse und anderen Jugendvertretungen sind wichtig, damit ihr politisch und öffentlichkeitswirksam wahrgenommen werdet und euch vernetzen könnt
  • Kontakt zu Stadtrat bzw. Gemeinderat halten. Hier sitzen die Entscheidungsträger:innen!

Grenzen

Jugendvertretungen stoßen in ihrer Arbeit auch immer wieder an Grenzen. Dabei sollte man sich aber nicht entmutigen lassen und immer versuchen, Mittel und Wege zu finden, um die Grenzen zu überwinden. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Austausch mit anderen Jugendvertretungen. In Rheinland-Pfalz gibt es zum Beispiel das jährlich stattfindende So-Gehts-Treffen. Hier können sich Jugendvertretungen aus Rheinland-Pfalz austauschen und von den Erfahrungen der anderen gegenseitig profitieren. Denn viele Probleme und Grenzen ähneln sich und das Rad muss ja schließlich nicht immer neu erfunden werden, wie es so schön heißt.

Mögliche Grenzen

Das sagen aktive Jugendvertretungen über die Grenzen ihrer Arbeit:

  • Mitglieder des Jugendrats dürfen im Stadtrat nicht wählen, deswegen gibt der Jugendrat oft mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Themen im Stadtrat
  • man wird von der Stadt nicht richtig wahrgenommen (bzw. man möchte mehr wahrgenommen werden)
  • Motivationsgrenze: Wenn bei der Veranstaltungsplanung die Organisation zäh ist oder man zuständige Personen schlecht erreicht
  • es meldet sich keiner zurück, man erreicht keinen
  • man kriegt das Gefühl, man wird nicht ernst genommen
  • man kann sich gegen bestimmte Parteien nicht wehren
  • man braucht viel Geduld, die Arbeit ist oft langwierig
  • Bürokratiemonster
  • der anfängliche „Hype“ um eine Jugendvertretung lässt schnell nach
Tipps zum Umgang
  • Gespräch suchen, wenn Leute oft fehlen => aktive Mitglieder sind wichtig! Von selbst passiert nichts
  • Sanktionen für Mitglieder besprechen, wenn sich diese nicht melden
  • Jugendliche direkt ansprechen und auf sie zugehen, anstelle sie zu strafen 
  • Regelung in der Satzung: Ausschlussprinzip, wenn man bei zu vielen Sitzungen gefehlt hat
  • Ausschluss nach Vorwarnung und Mehrheitsbeschluss des Parlaments
  • Jugendliche wissen häufig nicht, womit sie konfrontiert werden und stellen sich weniger Arbeit vor. Dabei wissen sie oft nicht, wie viel Zeit und Aufwand ein entsprechendes Amt mit sich bringt
  • Treffen halten die Motivation hoch, auch unter schwierigen Bedingungen
  • freundschaftliches Verhältnis steigert die Motivation
  • Gespräch mit Bürgermeister:in suchen, damit Stellungnahmen mehr wahrgenommen werden
  • in der Satzung steht, wir müssen überparteilich arbeiten, deswegen wurde ein Selbstverständnis entwickelt, in dem Grundwerte festgehalten werden, für die der Jugendrat steht

Finanzen

Fördergelder finden

Ohne Geld geht nichts. Oder zumindest weniger. Deswegen sind viele Jugendvertretungen auf Förderungen angewiesen. Jede Jugendvertretung hat andere Unterstützungmöglichkeiten. Zudem kann es sinnvoll sein, nicht nur von einer Förderquelle abhängig zu sein. Da nicht jede Jugendvertretung das Glück hat, einen Etat zu erhalten und weil diese zum Teil manchmal auch nicht ausreichen, gibt es hier eine Übersicht, wo Fördergelder beantragt werden können:

Sonstige Förderungen
  • Sponsoring: ThinkBig
  • politische oder private Stiftungen: Vorsicht bei privaten oder politischen Stiftungen, wenn man als Jugendvertretung an die Gemeinde angeliedert ist. Klärt unbedingt vorher ab, ob es für die Gemeinde okay ist, bei einer Stiftung Gelder zu beantragen
  • Teilnahme an Wettbewerben als jugendpolitische Organisation
  • Kooperation mit Firmen und großen Unternehmen, wie Supermärkten und Drogerien
  • Private Vereine
  • örtliche Banken => Spendennachweise geben! Das kann nur über die Jugendpflege oder die Verwaltung laufen. Unbedingt klären!
  • Crowdfunding

Anträge stellen

Folgende Fragen sind in Bezug auf die Antragstellung im Vorfeld zu klären:

  • Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
  • Gibt es eine Antragsfrist?
  • Was ist das Ziel, was wollen wir mit dem Projekt erreichen?
  • Warum machen wir das, was ist unsere Motivation?
  • Wie wollen wir das erreichen, mit welchen Mitteln?
  • Wen wollen wir damit ansprechen, wer ist unsere Zielgruppe? Bedient das Projekt die geforderte Zielgruppe?
  • Wann soll das Projekt stattfinden, was sind Start- und Endpunkt?
  • Wo findet das Projekt statt?
  • Wer trägt die Verantwortung bzw. leitet das Projekt?
  • Wie sind die Entscheidungsprozesse organisiert?
  • Wieviel Geld- und Sachmittel benötigen wir dafür insgesamt? Wie viel können wir davon selbst aufbringen und wie viel müssen wir von außen einwerben?
  • Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
  • Wie oft kann ich Fördergelder beantragen?
  • Welche Kosten sind förderfähig (Unterschied Personalkosten, Sachkosten, etc.)?
  • Welche Projekte wurden dort bisher gefördert? (Um zu sehen, ob mein Projekt potentiell in das Raster passt.)

Sind diese Fragen geklärt, kann Kontakt zum Förderer aufgenommen werden. Idealerweise sollte das Projekt noch entsprechend an die Förderbestimmungen angepasst werden. Erst dann sollte die finale Antragstellung erfolgen.

Tipp: Beratungsangebote der Förderer wahrnehmen und Kontakt zu anderen Menschen aufnehmen, die hier schon einmal Fördergelder bezogen haben.