ZENTRALE BEGRIFFE

B

Budget

Das Budget (oder auch der Etat) einer Jugendvertretung ist nicht festgeschrieben. Ohne Budget ist eine Jugendvertretung allerdings nicht handlungsfähig. Mehr Informationen finden sich in den jeweiligen Kapiteln, nach Zielgruppe genauer definiert.

G

Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung (GemO) ist ein vom jeweiligen Bundesland erlassenes Gesetz, das die Grundlagen, Organisation und Verwaltung der Gemeinden regelt. Die Gemeindeordnungen bzw. Landkreisordnungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich wesentlich. Die GemO ist die Verfassung der Gemeinden. In Rheinland-Pfalz existiert die so genannte Bürgermeisterverfassung, Vertretungsorgane sind der Gemeinderat bzw. Stadtrat. Für die Landkreise gilt die Landkreisordnung (LKO), hier ist der Kreistag das Vertretungsorgan.

J

Jugendpflege

Jugendpfleger:innen sind die Fachkräfte der Jugendarbeit, die in den Landkreisen, Städten und den Verbandsgemeinden tätig sind und den Jugendämtern zugeordnet sind. Ihr Aufgabenbereich umfasst in der Regel die Bereiche der §§ 11,12 und 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes, also die Jugendarbeit, Förderung von Vereinen und Verbänden sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Zum Teil fällt auch § 13 (Jugendsozialarbeit) in ihr Aufgabengebiet.

Jugendringe

Die Stadt- und Kreisjugendringe sind dort, wo sie eingerichtet sind, wesentliche Bestandteile der Jugendpolitik. Sie sind die Interessenvertreter der organisierten Jugend und der Träger der „professionellen“ Jugendarbeit. Als diejenigen, die zahlreiche Entscheidungen im Rahmen der Jugendpolitik in ihrer praktischen Arbeit umzusetzen haben, sind sie ein unverzichtbares Element jeglicher Jugendarbeit.

K

Kinder- und Jugendforum

Kinder- und Jugendforen sind niedrigschwellige partizipatorische Formen eines Jugendparlamentes. Hierbei kann jeder Jugendliche sich in Projektgruppen bzw. Arbeitsgruppen engagieren und selbst solche gründen.

Andere Namen hierfür sind:

  • Jugendhearing
  • Kinderrathaus
  • Kinder- und Jugendsprechstunde
  • Umfrage

 

Kinder- und Jugendvertretung
  • Kinder- und Jugendvertretungen haben als Vertretung der Kinder und Jugendlichen in einer Stadt oder einem Landkreis viele verschiedene Aufgaben. Da ihre Einrichtung jedoch nicht auf Bundes- oder Landesebene geregelt ist, kann jede Stadt selbstständig festlegen, für welche Themen sich eine Jugendvertretung einsetzen soll. Dennoch gibt es einige Aufgabengebiete, denen sich fast alle Jugendvertretungen in Deutschland widmen.

Andere Namen sind auch:

  • Kinder- und Jugendparlament
  • Jugendbeirat
  • Kinderbeirat
  • Jugendrat
  • Jugendstadtrat
  • Jugendgemeinderat

Kommunalpolitik

Dies ist die politische Arbeit in Kommunen, also in Orts- bzw. Verbandsgemeinden, Städten oder in Landkreisen.

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürger:innen Gemeindevertretungen und Bürgermeister:innen gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den einzelnen Bundesländern durch Gesetz geregelt; die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

 

 

N

Namensgebung

In Rheinland-Pfalz werden unterschiedliche Namensgebungen für Jugendvertretungen genutzt, u.a. finden sich Jugendvertretungen, Jugendparlamente, Jugendräte, Jugendbeiräte, Jugendgemeinderäte.

P

Partizipation

Oft auch Beteiligung oder Mitbestimmung genannt, ist Partizipation als verbindliche Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf Gestaltungs-, Planungs- und Entscheidungsprozesse in die sie betreffenden Angelegenheiten zu verstehen. Hierzu gibt es verschiedene Formen: die institutionellen Formen (Jugendvertretung als direkte Form oder Kinder-/Jugendbeauftragung als indirekte Form), die projektorientierten Formen (Spielplatzgestaltung, Orts- bzw. Stadtteilerkundung, Zukunftswerkstatt u.a.) sowie die offenen Formen (Jugendforen, Jugendhearings).

S

Satzung

Die öffentlich-rechtliche Satzung wird von den Gemeinden, Städten und Landkreisen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erlassen. Sie werden vom Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag in
öffentlicher Sitzung beschlossen. Satzungen sind Rechtsvorschriften zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten, die öffentlich bekannt zu machen sind. Beispiele: Hauptsatzung, Haushaltssatzung, Satzung für die Jugendvertretung.

Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einen von der/dem Stifter:in
bestimmten Zweck fördern soll. Der/die Stifter:in muss der Stiftung zur Zweckerfüllung ein ausreichendes Vermögen widmen. Etliche große Konzerne, Banken, usw. unterhalten Stiftungen. Eine Stiftung kann einen oder mehrere Zwecke verfolgen. Beispiele: Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswesen, soziale Aufgaben, Natur- und Umweltschutz, Denkmalpflege. Viele Stiftungen engagieren sich auf dem Gebiet der Jugendhilfe und fördern dort Einrichtungen und Projekte.

V

Verwaltung

Jugendvertretungen sind auf die Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung angewiesen, zum Beispiel bei  Wahlvorbereitungen, Budget-Abrechnungen, Bekanntmachungen und vielem mehr.