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Sehr geehrte Entscheidungsträger:innen in Politik und Verwaltung,

die Förderung kommunaler Beteiligungsformate junger Menschen ist ein zentrales Thema für ein demokratisch gestaltetes Gemeinwesen – die Unterstützung Jugendlicher, z.B. in ihrer kommunalen Interessensvertretung und die Einbringung ihrer Wünsche, Interessen und Bedarfe in ihre Kommune ist ein wichtiges Recht, normiert u.a. in der rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Landkreisordnung. Dieses Recht gilt es zu stärken und zu fördern.

Der digitale SO GEHT´s – Praxisordner, der von jungen Aktiven in kommunalen Jugendvertretungen und Jugendinitiativen aus Rheinland-Pfalz zusammen mit der Geschäftsstelle des Dachverbands der kommunalen Jugendvertretungen erarbeitet wurde, bietet eine Fülle an Informationen, Kontakten, Materialien und Praxisbeispielen. Sie können hilfreich sein, um für die Umsetzung von Beteiligungsvorhaben vor Ort weitere Ideen zu gewinnen.

Jede Form der Beteiligung ist ein guter Start. Konkrete Umsetzungsbeispiele sind immer auch eine Inspiration für andere Kommunen.

Ich lade Sie daher herzlich dazu ein, diesen Praxisordner auch mitzugestalten, indem Sie Feedback, Ergänzungen oder auch Beispiele aus Ihrer Praxis einsenden – so kann die Vielfalt der Jugendvertretungen und -initiativen in Rheinland-Pfalz sichtbar werden und die Arbeit Ihrer Kolleg:innen inspirieren.

Ich danke Ihnen für Ihr wichtiges Engagement, speziell auch im Feld der Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Katharina Binz

Jugendministerin Rheinland-Pfalz

Partizipation

Sie wünschen sich eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen? Das wird nur gemeinsam gehen – und dieses Vorhaben braucht SIE! Denn Politik schafft Partizipationskultur, die Initiative muss auch auf politischer Seite liegen!

Was ist Partizipation?

Partizipation heißt zunächst, eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen: Das bedeutet, es müssen Verfahren geschaffen werden, um die Meinung von Kindern und Jugendlichen überhaupt zu hören und/oder vor Entscheidungen in Gremien die Meinung von Kindern und Jugendlichen einzuholen. Meinungen von jungen Menschen sollen im Entscheidungsverfahren berücksichtigt und Verfahren geschaffen werden, um die Ideen von Kindern und Jugendlichen auch zeitnah umzusetzen.

Warum ist Partizipation von Jugendlichen wichtig?

Oft hat Partizipation für junge Menschen ein eher angestaubtes Image. Viele Kinder und Jugendliche verbinden Partizipation eher mit erwachsenen Politiker:innen, die Entscheidungen treffen, auf die junge Menschen sowieso keinerlei Einfluss haben. In den letzten Jahren hat sich das allerdings geändert. Jugendliche haben angefangen, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Sie engagieren sich zum Beispiel in der Klimabewegung (FridaysForFuture) und zeigen, wie wichtig es ist, Entscheidungen, die alle betreffen, nicht nur Einzelnen zu überlassen. Auch die Neugründungen von Jugendbeteiligungsformaten zeigen, dass junge Menschen ihre Lebenswelt mitgestalten wollen.

Unterstützen Sie junge Menschen auf ihrem Weg, sich in demokratischen Strukturen einzubringen. Ihre Gemeinde wird letztendlich von diesen Kindern und Jugendlichen und deren Ideen profitieren. Nutzen Sie Ihren Einfluss und ermöglichen Sie dieses Engagement in Ihrer Gemeinde.

Welchen Vorteil hat Partizipation?

Lohnt sich der vermutete Aufwand überhaupt? Hier einige erste, zentrale Vorteile von Jugendbeteiligung:

  • Kinder und Jugendliche werden mit ihren Anliegen wahrgenommen
  • Kinder und Jugendliche erleben aktiv Entscheidungsprozesse und lernen dabei demokratisches Verhalten, üben sich in Verhandlungen und können so politische Vorgänge besser verstehen
  • antidemokratischen Bewegungen kann so vorgebeugt werden
  • Jugendbeteiligung kann Nachwuchs für Vereine und Parteien schaffen
  • die Familienfreundlichkeit der Gemeinde wird durch eine transparente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erhöht

Für Sie bedeutet das, dass Kinder und Jugendliche mit ihren Ideen und Ansätzen für Sie hörbar werden, Sie Ansprechpartner:innen in jüngeren Altersgruppen finden und Prozesse für die Zukunft von jungen Menschen (und zukünftigen Wähler:innen) gemeinsam anstoßen können.

Wie Kinder- und Jugendparlamente stärken?

Kinder- und Jugendbeteiligung zu stärken, ist eine zentrale jugendpolitische Herausforderung auf allen Ebenen – von der Kommune bis zum Bund. So werden seit 2020 kommunale Kinder- und Jugendparlamente bereits durch das Projekt „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ in Trägerschaft des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützt. Mit der neuen „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente“ wird die Initiative ab sofort weiter vorangetrieben.

Jugendstrategie in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz widmet sich dem Thema eigenständige Jugendpolitik und hat dazu eigene Zielsetzungen formuliert. Grundlage für diese Neuausrichtung der rheinland-pfälzischen Jugendpolitik ist die vom Ministerrat verabschiedete Jugendstrategie „JES! Jung. Eigenständig. Stark – Dialog neue eigenständige Jugendpolitik Rheinland-Pfalz – auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend“.

Konkrete Informationen und Projektbeispiele zum Thema Jugendbeteiligung in Rheinland-Pfalz finden sich auch auf jes-rlp.de

Sollte Ihre kommunale Jugendvertretung dort nicht abgebildet sein, wenden Sie sich gerne an redaktion@jugend.rlp.de

Jugendstrategie der Bundesregierung

Mit einer gemeinsamen Jugendstrategie zeigt die Bundesregierung, dass sie die Interessen und Bedürfnisse der jungen Generation berücksichtigt. Die Jugendstrategie umfasst 163 Maßnahmen in neun Handlungsfeldern. Ein zentrales Anliegen der Jugendstrategie ist eine direkte, sichtbare und wirkungsvolle Beteiligung junger Menschen.

Zur aktuelle Jugendstrategie der Bundesregierung.

Teil der Jugendstrategie ist die „Initiative für Starke Kinder- und Jugendparlamente“ des Deutschen Kinderhilfswerks, über die auch in Rheinland-Pfalz eine „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente“ aktiv ist. Für weitere Information kontaktieren Sie gerne das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) gGmbH.

Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz

Auch hat das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) des Landes Rheinland-Pfalz mit der Etablierung einer Geschäftsstelle die Förderung des Dachverbands der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz im Frühjahr 2021 in die Wege geleitet, um das Engagement auf Landesebene zu unterstützen.

Die Geschäftsstelle ist angesiedelt bei medien.rlp – Institut für Medien und Pädagogik e.V. Der Dachverband ist ein Verein junger, politisch engagierter Menschen und ein Zusammenschluss von Jugendvertretungen aus dem gesamten Bundesland.

Jugendstudien

In diversen Studien werden die Thema Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen behandelt.

3. Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz (Februar 2021)

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Landesregierung damit beauftragt, regelmäßig, einmal pro Legislaturperiode, einen Kinder- und Jugendbericht von einer unabhängigen Expertenkommission erstellen zu lassen, der die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Land beleuchtet und relevante Themen für das Aufwachsen der nachwachsenden Generationen in Rheinland-Pfalz aufgreift. Die Kinder- und Jugendberichte werden im Auftrag des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) Rheinland-Pfalz erstellt.

Zum 3. Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz mit dem Titel „Gelingt Inklusion? – Inklusion gelingt!“

Mehr Infos zu den Kinder- und Jugendberichten des Landes Rheinland-Pfalz gibt auf jugendberichtrlp.de

Jugend in Zeiten von Corona. Ergebnisse der Jugendbefragung in Rheinland-Pfalz (April 2021)

Die im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz (MFFKI) im Zeitraum vom 16.03. bis 09.04.2021 als Online-Format durchgeführte Befragung, richtete sich an alle jungen Menschen, die zum Erhebungszeitraum in Rheinland-Pfalz lebten und zwischen 14 und 27 Jahren alt waren.

Zu den Ergebnisse der Jugendbefragung in Rheinland-Pfalz 2021.

16. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums (November 2020)

Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichts wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt.

Zum 16. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“

SINUS-Jugendstudie (Juli 2020)

Im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj), der BARMER, dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), der Deutschen Sportjugend (dsj) und der DFL Stiftung wird die Studie des SINUS-Instituts Heidelberg/Berlin alle vier Jahre veröffentlicht. Befragt werden 14- bis 17-Jährige zu ihrer Lebenswelt. Die Fragestellungen der aktuellen Studie waren: Welche Themen sind der Jugendgeneration wichtig? Wie blicken die jungen Menschen in die Zukunft? Und nicht zuletzt: Wie kommen die Jugendlichen in der Ausnahmesituation der Corona-Krise zurecht?

Zur SINUS-Jugendstudie „Wie ticken Jugendliche?“ 2020

Shell Jugendstudie (Oktober 2019)

Die Shell Jugendstudie untersucht, wie die Generation der 12- bis 25-Jährigen heute in Deutschland aufwächst: Welche Rolle spielen Familie und Freunde, Schule und Beruf, Digitalisierung und Freizeit. Und ebenfalls: Wie stehen junge Menschen zu Politik, Gesellschaft und Religion?

Zur Zusammenfassung der 8. Shell Jugendstudie trägt den Titel „Jugend 2019 – Eine Generation meldet sich zu Wort“

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Für die Beteiligung von jungen Menschen gibt es Vorgaben auf unterschiedlichen Ebenen. Als rechtliche Grundlage für eine Jugendbeteiligung gilt in Rheinland-Pfalz die Gemeindeordnung (GemO) des Landes. Hier sind die Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen gesetzlich verankert und festgelegt.

Im Folgenden sind die einzelnen Gesetze und Konventionen noch einmal ausformuliert:

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“  hat Beteiligung zum Grundsatz erhoben.

Artikel 12 / Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Zur gesamten UN-Kinderrechtskonvention.

Das Recht auf Beteiligung haben alle.

AGENDA 21

Die AGENDA 21, 1992 verabschiedet auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro als Aktionsprogramm sowohl für Industrie- als auch für Entwicklungsländer, fordert in Kapitel 25 / Kinder und Jugendliche nachhaltige Entwicklung:

25.2 Es ist unbedingt erforderlich, dass Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen in Betracht kommenden Ebenen aktiv an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, weil diese ihr Leben heute beeinflusst und Auswirkungen für die Zukunft besitzt. Abgesehen von ihrem geistigen Beitrag und ihrer Fähigkeit, Unterstützung zu mobilisieren, bringen junge Menschen auch ihre eigenen Betrachtungsweisen mit ein, die der Berücksichtigung bedürfen.

Zur gesamten AGENDA 2021.

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) / Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / in Deutschland am 1.1.1991 eingeführt) räumt Kindern und Jugendlichen ein verstärktes Mitspracherecht bei den Angelegenheiten, die sie betreffen, ein.

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

§ 11 Jugendarbeit

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Zum gesamten Gesetzestexte des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch / Kinder und Jugendhilfe.

Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soll durch das nötige Angebot gefördert werden. Die Inhalte sollen an die Interessen der Jugendliche anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Dabei soll der Wunsch, das Interesse und die Möglichkeit zur Partizipation entstehen.

Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG Rheinland-Pfalz) vom 21. Dezember 1993/GVBl. S. 632/in der Fassung v. 1. Januar 2000, teilweise geändert durch LKindSchuG v. 7. März 2008

§ 1 Aufgaben der Jugendhilfe

(1) Jugendhilfe trägt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger dazu bei, dass das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Entfaltung verwirklicht wird.

Zum gesamten Gesetzestexte des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Die Jugendhilfe trägt zusammen mit anderen Trägern dazu bei, dass das Recht junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung möglich ist.

Jugendförderungsgesetz

Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz) vom 21. Dezember 1993

Zusammenfassung: Jugendarbeit ist ein Sozialisationsfeld neben Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Beruf. Sie umfasst insbesondere die soziale und kulturelle Bildung, außerdem fördert sie die aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt. Ein typisches Merkmal der Jugendarbeit ist ihre Vielfalt bei Inhalten, Formen und Gestaltung, die sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert. Die Aufgaben in der Jugendarbeit umfassen die Jugendbildung, Jugendinformationen und Jugendangebote, internationale Begegnungen, Jugendberatung, Freizeitangebote und die Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal.

§ 2 Jugendarbeit

(1) Die Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist ein eigenständiges Sozialisationsfeld neben Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Beruf. Sie bietet insbesondere in den in § 11 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannten Schwerpunktbereichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für junge Menschen an; sie fördert die aktive Mitwirkung junger Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt. Die Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

(2) Wesentliche Merkmale der Jugendarbeit sind die Vielfalt ihrer Inhalte, Formen und Trägerstrukturen sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme junger Menschen und die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Sie bedarf einer ausreichenden Zahl von hauptamtlichen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit.

(3) Jugendarbeit orientiert sich hinsichtlich ihrer Inhalte und Formen an den Interessen und lebensweltlichen Bezügen junger Menschen. Sie findet statt als mobile Arbeit oder in Einrichtungen. Sie umfasst insbesondere Jugendbildung, Freizeitangebote, internationale Begegnungen, Jugendberatung, Jugendinformation und Angebote für besondere Gruppen von jungen Menschen. Zu den Aufgaben der Jugendarbeit gehört auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(5) Die Arbeit mit Kindern ist ein wesentlicher und eigenständiger Teil der Jugendarbeit. Sie umfasst insbesondere Angebote der sozialen und kulturellen Bildung. Sie schafft für Kinder geeignete Formen der Beteiligung an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt.

§ 4 Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in der Jugendhilfeplanung

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung in der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch den Bestand und den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie Fachkräften der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zu ermitteln und Festlegungen für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu treffen. Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen sind gesondert darzustellen. Der Anteil der für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit bereitgestellten Mittel ist gesondert auszuweisen.

(2) An der Jugendhilfeplanung nach Absatz 1 sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und ihre Zusammenschlüsse von Anfang an zu beteiligen. Sonstige Verbände, Gruppen und Initiativen, die in der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit tätig sind, sollen angemessen beteiligt werden. Jungen Menschen soll Gelegenheit gegeben werden, in geeigneten Beteiligungsformen an der Jugendhilfeplanung mitzuwirken.

Zum gesamten Gesetzestext des Jugendförderungsgesetzes.

Verbände, Gruppen und Initiativen, die in der Jugendarbeit und -sozialarbeit tätig sind, sollen angemessen beteiligt werden. Jungen Menschen hingegen soll eine geeignete Form der Partizipation in der Jugendhilfeplanung geboten werden.

Gemeindeordnung

§ 16 c GemO (§ 11 c LKO) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

§ 56b GemO (§ 49 c LKO) Jugendvertretung

(1) In einem Landkreis kann aufgrund einer Satzung eine Jugendvertretung eingerichtet werden.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss von mindestens 10 v. H. der in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein, mindestens jedoch von zehn Jugendlichen. Mehr als 100 Unterschriften sind nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) Für die Jugendvertretung gilt § 49 b Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 und 3 entsprechend.

Wortlaut im § 56 a GemO (§ 49 b LKO):

(1) (…) In der Satzung ist im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde das Nähere über die Beiräte, insbesondere über deren Aufgaben, deren Bildung, ihre Mitglieder und den Vorsitz zu regeln. Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend.

(2) Die Beiräte können über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind.

(3) Auf Antrag eines Beirats hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Absatz 2 Satz 2 dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats soll bestimmen, in welcher Form Mitglieder der Beiräte im Rahmen ihrer Aufgaben an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse teilnehmen.

Zum gesamten Text der Rheinland-Pfälzischen Gemeindeordnung und weiteren Infos.

Der § 56b GemO ist die Grundlage für Jugendvertretungen. Hier ist festgelegt, dass die Möglichkeit, eine Jugendvertretung einzurichten, in jeder Gemeinde besteht. Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen und müssen dazu angehört werden. Zusätzlich muss die Gemeinde laut § 16c die Beteiligung der Einwohner:innen und somit auch von Jugendlichen fördern. Unterstützen Sie junge Menschen dabei, ihr Recht umzusetzen!

In Ihrer Kommune existieren funktionierende Strukturen. Beziehen Sie Kinder und Jugendliche aktiv(er) in diese Strukturen ein! Dies kann vom Jugendhilfeausschuss über Planungen zu Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum bis zu Demokratieprojekten reichen – jeder Weg wird Kindern und Jugendlichen das Gefühl geben, aktiver Teil der örtlichen Gemeinschaft zu sein.

Formen von Jugendvertretungen

Jugendvertretungen können in unterschiedlichen Formen auftreten. In Rheinland-Pfalz gibt es momentan keine einheitliche Bezeichnung. Die rheinland-pfälzischen Jugendvertretungen treten unter unterschiedlichen Bezeichnungen auf, z.B. Jugendparlament, Jugendgemeinderat, Jugendbeirat, Jugendrat oder Jugendstadtrat und Jugendkomitee. Diese Bezeichnungen sind nicht klar definiert und keine geschützten Begriffe, sodass sich vom Namen nicht genau ableiten lässt, wie die entsprechende Jugendvertretung aufgebaut ist, d.h. ob sie beispielsweise eine Satzung hat oder nicht. Grob lassen sich die Formen von Jugendvertretungen in geschlossenere und offenere Formen unterteilen. 

Geschlossene Formen

Geschlossene, institutionalisierte Formen haben in der Regel eine eigene Satzung, feste Sitzungstermine und sind z.T. als Jugendvertretung in der Gemeindeordnung verankert. Die Mitglieder sollten offziell gewählt werden. Als geschlossenere Formen gelten z.B. Jugendparlamente, Jugendgemeinderäte, Jugendbeiräte, Jugendräte oder Jugendstadträte. Jugendvertretungen, die sich nur an eine bestimmte Gruppe junger Menschen richten, sind z.B. Jugendauszubildendenvertretungen. Aber: Oft nutzen junge Menschen auch hier einfach den Namen „Jugendvertretung“.

Vorteil: Diese Jugendvertretungen sind in der Regel stärker verankert und verfügen über eine eher feste Grundstruktur.

Nachteil: Das Engagement, die Struktur und der Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder ist relativ hoch und nicht für Jede:n passend. 

Offene Formen

Offenere Formen arbeiten an bestimmten Vorhaben und haben zumeist keine vollständig festgelegte Struktur. Als offenere Formen gelten z.B. Jugendkomitees, die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKUJA), Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten (einmalige Veranstaltungen) oder auch einzelne Projekte.

Vorteil: Auch Jugendliche, die vorher keine Berührungspunkte mit Partizipation hatten, können sich hier einbringen. Themen und Anliegen, die Jugendliche betreffen, können hier spontan gesammelt und besprochen werden. Hier können konkrete Aktionen, wie z.B. die Verschönerung von Jugendzentren, der Bau einer Skate-Anlage oder ähnliches durchgeführt werden. Beteiligen können sich Jugendliche, die sich speziell für diese eine Aktion interessieren, denen aber eine langfristige Form der Jugendbeteiligung zu eng ist.

Nachteil: Die Formen sind unverbindlicher und die Mitglieder wechseln wahrscheinlich sehr oft.

Projektorientierte Formen

Projektorientierte Beteiligungsformen haben einen klaren Anfang und ein klares Ende. Mitmachen kann, wer sich für das jeweilige Projekt interessiert. Beispiele sind die Verschönerung von Jugendzentren, ein Schüler-Ticket für den Nahverkehr oder ähnliches.

Vorteil: Alle Jugendlichen können sich einbringen und es muss nicht gewählt werden.

Nachteil: Die Beteiligung beschränkt sich nur auf ein Projekt und ist nicht konstant. Es muss für jede Aktion erneut nach Jugendlichen gesucht werden, die sich engagieren wollen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Beteiligung nur zu Dekorationszwecken der Gemeinde eingesetzt wird, Jugendliche aber eigentlich nicht wirklich mitgestalten können.

Jugendvertretungen

Stufen der Partizipation

Stufen der Beteiligung (nach Schröder, 1996)

Der Begriff Beteiligung von Kindern und Jugendli­chen kann von reiner Fremdbestimmung bis hin zur Selbstbestimmung reichen.

Fremdbestimmung

Kinder und Jugendliche werden hierbei le­diglich zum Zwecke der Aufmerksamkeit vorgeschickt.

Dekoration

Kinder und Jugendliche werden zum Beispiel bei Veranstaltungen lediglich zur „Dekoration“ eingesetzt.

Alibi-Teilnahme

Kinder und Jugendliche nehmen nur scheinbar stimmberechtigt an z. B. Sitzungen, Konfe­renzen aber auch Kinder- oder Jugendparlamenten teil. Dies allerdings freiwillig.

Teilhabe

Bei dieser Stufe würden Kinder und Jugendliche über die bloße Teilnahme hinaus ein ge­wisses sporadisches Engagement der Beteiligung zeigen können oder dürfen.

Zugewiesen, aber informiert

Zwar wird in dieser Form ein Projekt von Erwachsenen (z. B. in Schulpro­jektwochen) vorbereitet, allerdings sind die Kinder und Jugendlichen vorher gut informiert worden. Sie wissen und verstehen also, worum es gehen soll und wissen, was sie selber bewirken können und dürfen.

Mitwirkung

Durch Fragebögen oder Interviews dürfen bzw. können die Kinder und Jugendlichen eigene Vorstellungen, Wünsche oder Kritik äußern. Allerdings stehen sie bei der konkreten Planung und Umsetzung des darauf eventuell folgenden Projek­tes außen vor.

Mitbestimmung

Hier kann man das er­ste Mal von wirklicher Beteiligung sprechen. Es geht um ein Beteiligungs­recht, das Kinder und Jugendliche tatsächlich in Entscheidun­gen miteinbezieht und ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit und der Mitver­antwortung vermittelt.

Selbstbestimmung

Anders als bei der Form der Mitbestimmung, wird das Projekt von den Kin­dern und Jugendlichen selbst initiiert. Die Erwachsenen stehen aber unter­stützend und fördernd zur Seite. Die Entscheidungen werden von den Kindern und Jugendlichen selbst ge­troffen, wobei die Erwachsenen eventuell beteiligt werden, die Entschei­dungen aber immer mit tragen.

Selbstverwaltung

Gemeint ist die selbstorganisierte Arbeit von z. B. Jugendgruppen, die ihre Entscheidungen den Erwachsenen lediglich mitteilen. Dabei hat die selbstorganisierte Gruppe völlige Entscheidungsfreiheit, was ihre Angele­genheiten betrifft.

Funktionen von Jugendvertretungen

Die Arbeit als Jugendvertetung ist ein Ehrenamt. Das wirkt auf Jugendliche unter Umständen erst einmal abschreckend. Es ist also Ihre Aufgabe aufzuzeigen, welchen Mehrwert diese Art des Engagements haben kann. Je nachdem, wie Jugendvertretungen verankert sind, haben sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen.

Einflussmöglichkeiten
  • in Stadt- oder Gemeinderatssitzungen vorsprechen, Anträge stellen (s.u.)
  • Leserbriefe oder Zeitungsartikel schreiben
  • Parteien oder gewisse Lokalpolitiker:innen (für ein Thema) für sich gewinnen
  • Sitz oder Stimme im Jugendausschuss der Kommune (Antragsrecht, Rederecht, Beratendes Recht)
  • Verbänden beitreten (Dachverband, Kreisjugendring, Stadtjugendring, Jugendverbände, etc.)
  • Fragen stellen und Antworten einfordern
  • neue Ideen in der Gemeinde entwickeln und zur Umsetzung bringen

Generell geht es um darum, Aufmerksamkeit auf Anliegen und Themen von Jugendlichen zu lenken mit dem Ziel, solche Maßnahmen oder Änderungen zu erreichen, die sich Jugendliche wünschen. Da dies nicht immer der Fall ist, bedeutet das auch, Jugendliche dabei zu unterstützen beharrlich zu sein und kreativ zu werden. Denn Beteiligung macht am meisten Spaß, wenn sie auch Erfolge zeigt.

Hauptaufgabe von Jugendvertretungen ist, wie der Name schon sagt, Jugendliche zu vertreten. Das kann ganz verschiedene Themen betreffen.

Aufgaben

Beispiele, die aktive Jugendvertretungen als ihre Aufgaben formuliert haben, sind:

 

  • auf alle Themen in der Kommune, die Jugendliche betreffen (die Frage ist, welches Thema betrifft Jugendliche NICHT?), Einfluss nehmen
  • Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Jugendliche
  • ÖPNV jugendgerecht gestalten
  • Orte und Freiräume für Kinder und Jugendliche schaffen, z.B. Sport- und Spielplätze, Skateanlagen
  • Umweltaktionen
  • kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, z.B. Konzerte oder Bandcontests
  • politische Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, darunter Podiumsdiskussionen oder Aufklärungs- und Infoveranstaltungen (z.B. gegen Rassismus)
  • Leben von Jugendlichen besser machen, z.B. durch bessere Angebote, Aufklärung und Bildung = Jugendliche zu mündigen Bürger:innen machen
  • Vertretung bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Jugendlich bleiben, damit man auch Ansprechpartner:in junger Leute bleibt!
  • evtl. offene Treffs anbieten ( in Cafés,Bars, Parks, etc.), um Austausch anzuregen
  • Jugendsprechstunde einrichten
  • Interessen der Jugendlichen abfragen, z.B. mit Umfragen online oder offline

Ist die Jugendvertretung in der Kommune verankert, bestehen nochmal besondere Pflichten, die auch in der Satzung festgehalten werden.

Pflichten
  • Sitzungen abhalten, fristgerecht einladen, Protokolle schreiben und zugänglich machen
  • Jugend vertreten
  • Jugendvertretung als Ehrenamt
  • Verschwiegenheit bei bestimmten Dingen
  • Pflicht zur Mitarbeit
  • Pflichten beim Etat, was muss hier beachtet werden?
  • Anträge des Gemeinde-/Stadtrates nach bestem Gewissen der Jugend beurteilen und verbessern
    • Task-Forces/Ausschüsse innerhalb der Jugendvertretung bilden
  • Durchführung von Wahlen
  • regelmäßige Information des Gemeinde-/Stadtrates über die eigene Arbeit

Jugendvertretungen stoßen in ihrer Arbeit auch immer wieder an Grenzen. Davon können auch Jugendvertretungen berichten, die schon länger aktiv sind.

Grenzen

Zitate Betreuer:innen

Es ist leider immer noch oft so, dass Bedürfnisse von Jugendlichen nicht gesehen und ernst genommen werden. Es erfordert viel Ausdauer und Hartnäckigkeit, Jugendthemen in entsprechenden Gremien zu verankern und sich Gehör zu verschaffen. [Sabina Hecht, Geschäftsstelle, JSR Speyer]

Zitate Betreuer:innen

Wer sich nicht kleinreden lässt, an seine Sache glaubt und viele kreative Wege sucht sein Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen, wird am Ende Erfolg haben. Also lasst euch nicht entmutigen, von Erwachsenen die euch sagen, etwas wäre unmöglich. Der JSR Speyer hat mit viel Energie zehn Jahre dafür gekämpft, eine Partylocation für Jugendliche der Stadt zu erhalten und ist am Ende belohnt worden. Das „Fifty´s“ konnte 2020 eingeweiht werden. [Sabina Hecht, Geschäftsstelle, JSR Speyer]

Engagement stößt immer wieder an Grenzen. Sie können junge Menschen dabei unterstützen, trotzdem weiterhin aktiv zu bleiben! Ein wichtiger Punkt dabei ist der Austausch mit anderen Beteiligten. In Rheinland-Pfalz gibt es das jährlich stattfindende So-Gehts-Treffen. Hier können sich Jugendvertretungen aus Rheinland-Pfalz austauschen und von den Erfahrungen der anderen gegenseitig profitieren. Denn viele Probleme und Grenzen ähneln sich und das Rad muss schließlich nicht immer neu erfunden werden, wie es so schön heißt. Auch der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen in RLP ermöglicht Austausch und Vernetzung!

Tipps zum Umgang
  • Gespräch suchen, wenn Leute oft fehlen => aktive Mitglieder sind wichtig! Von selbst passiert nichts
  • Sanktionen für Mitglieder besprechen, die sich diese nicht melden
  • Jugendliche direkt ansprechen und auf sie zugehen, anstelle sie zu strafen
  • Regelung in der Satzung: Ausschlussprinzip, wenn man bei zu vielen Sitzungen gefehlt hat
  • Ausschluss nach Vorwarnung und Mehrheitsbeschluss des Parlaments
  • Jugendliche wissen häufig nicht, womit sie konfrontiert werden und stellen sich weniger Arbeit vor. Dabei wissen sie oft nicht, wie viel Zeit und Aufwand ein entsprechendes Amt mit sich bringt
  • Treffen halten die Motivation hoch, auch unter schwierigen Bedingungen
  • freundschaftliches Verhältnis steigert die Motivation
  • Gespräch mit Bürgermeister:in suchen, damit Stellungnahmen mehr wahrgenommen werden 
  • in der Satzung steht, wir müssen überparteilich arbeiten, deswegen wurde ein Selbstverständnis entwickelt, in dem Grundwerte festgehalten werden, für die der Jugendrat steht

Informationen zum Treffen der kommunalen Jugendvertretungen und Berichte aus den letzten Jahren.

Der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen ist gerne für Jugendvertreter:innen da und hilft dabei, sich zu vernetzen, Ideen einzuholen oder anderweitig zu unterstützen, wenn es mal hakt.

 

Gründung und Aufbau

Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen

Der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz ist ein Verein junger engagierter Menschen und mit dem Ziel angetreten, möglichst alle Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz unter unserem Dach zu versammeln und gebündelt als eine Stimme zu vertreten. Dazu haben sie sich vier Leitziele gesetzt: Vertreten, Vernetzen, Weiterbilden und Gründen.

Ihre Jugendvertretung vor Ort wird einen Mehrwert durch die Netzwerktreffen des Dachverbandes, deren Know-How und deren Engagement auf Landesebene erfahren. Da Jugendvertretungen nicht Mitglieder in einem Verein werden können, müssen Sie als Gemeinde Mitglied im Dachverband werden und Ihre Jugendvertretung entsendet Vertreter:innen zu den Treffen. Weitere Infos finden Sie unter jvrlp.de. Kontaktieren Sie gerne die Geschäftstselle des Dachverbandes unter hallo@jvrlp.de

 

Gründung einer Jugendvertretung

Die Mitarbeit in einer Jugendvertretung bringt für junge Menschen einen nicht geringen Arbeitsaufwand mit sich. Hier mal ein Überblick über den Arbeitsaufwand von aktiven Jugendvertretungen:

  • Arbeitsaufwand Jugendrat Koblenz: 1x im Monat Sitzung, 1x die Woche AG-Treffen, drei Nachmittage im Monat
  • Arbeitsaufwand Jugendparlament Herxheim: 1x im Monat Sitzung, wenn’s was gibt. Je nach Projekt, drei- bis viermal im Monat. In den Sommerferien eher weniger. 
  • Arbeitsaufwand Jugendparlament Cochem-Zell: Motivationstreffen in Zeiten von Corona. Sitzungen nur, wenn was ansteht. Chat-Gruppe in WhatsApp und freundschaftliches Verhältnis.
  • Arbeitsaufwand Speyer: 3 x im Monat Plenumssitzungen. Zusätzlich je nach Projektart und -aufkommen Bildung von Arbeitsgruppensitzungen, Wochenendseminare, Teilnahme an Ausschusssitzungen, usw.

Für die Gründung einer Jugendvertretung braucht es natürlich Gleichgesinnte. Auch Sie können Jugendliche unterstützen, die sich oft bei den örtlichen Jugendpfleger:innen (Jugendzentrum, mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, usw.) und/oder auch direkt in der Kommunalpolitik Hilfe suchen.

Wenn Sie offen auf die Ideen und Vorschläge der jungen Menschen reagieren, kann auch Ihre Kommune vom Engagement der Jugendvertreter:innen profitieren.

Fragen zur Gründung
  • Welche Altersspanne sollen die zukünftigen Mitglieder haben?
  • Wie viele Mitglieder sollen es sein? Wie groß wird der Vorstand?
  • Welche Form der Jugendvertretung sollte man wählen?
  • Welche kommunale Ebene wird angestrebt? Orts-, Verbandsgemeinde oder Landkreis?
  • Welche Ziele will man eigentlich erreichen?
  • Welche Förderung/Hilfe könnte man bekommen?
  • Welche Beteiligungsprojekte vor Ort gibt es schon und wie kann das eventuell weiterhelfen?
  • Ist die Vertretung von der Kommune gewünscht? Wenn ja, warum?
  • Wo kann sich die Jugendvertretung treffen? (Arbeitsraum im Jugendzentrum, Rathaus, Gemeindehaus, etc.)
  • Gibt es jemanden, der die Jugendvertretung (hauptamtlich) betreut? (Jugendpfleger:in, Bürgermeister:in)

Um weitere interessierte Jugendliche zu finden, kann eine Info-Veranstaltung für Jugendliche organisiert werden.

Weitere Anregungen, um Jugendliche zur Teilnahme zu motivieren.

Aufbau einer Jugendvertretung

Mitglieder

Eine Jugendvertretung besteht zunächst natürlich aus ihren Mitgliedern. In der Satzung kann festgelegt sein, wie viele aktive Mitglieder eine Jugendvertretung haben muss oder kann. Das muss aber nicht festgelegt werden und manchmal ist es sinnvoller, da sehr vorsichtig bei der Formulierung zu sein.

Vorstand

Um Verantwortlichkeiten festzulegen, kann eine oder ein Vorsitzende:r oder Stellvertreter:in bestimmt werden. Die Funktion des Vorstands kann auch auf mehr als zwei Personen aufgeteilt werden. Das hat zum Vorteil, dass die Arbeit aufgeteilt wird. Andererseits muss dann auch mehr abgesprochen werden.

Ansprechperson/Betreuer:in

Eine konstante Ansprechperson oder Betreuer:in, z.B. aus der Jugendarbeit ist sinnvoll. Mitglieder der Jugendvertretungen wechseln oft, da ist eine feste Ansprechperson hilfreich. Diese kann auch mit im Auge behalten, wie und vor allem wann neue Mitglieder gefunden werden sollten und wenn nötig, auch inhaltlich mal Rückmeldung geben.

Interessanter Hinweis des Dachverbandes: Laut Aussage des Amtsgericht Mainz stellen Jugendvertretungen keine natürlichen oder juristischen Personen dar, dürfen somit z.B. keine Vereinsmitglieder sein. Haben Sie als Begleitende:r ein Auge auf Rechtsfragen, denn diese können unter Umständen zu langwierigen Schwierigkeiten führen.

Welche Person des politischen Gremiums begleitet das Projekt aktiv und ist Ansprechpartner:in?
Eine Lösung können jugendpolitische Sprecher:innen der Fraktionen vor Ort sein. Diese dienen als eine Art Ausgleich zur politisch interessierten und aktiven Jugendseite, agieren auch als Vertrauenspersonen und erleichtern durch Beständigkeit den Austauschprozess.

Satzung

Eine Satzung legt die Aufgaben und Ziele einer Jugendvertretung fest. Eine Satzung kann sinnvoll sein, da sie eine rechtliche Verankerung der Jugendvertretung darstellt und ihr somit mehr Gewicht gibt. So kann einer Alibibeteiligung vorgebeugt werden. Mehr Infos finden Sie im Menüpunkt Satzung.

Etat

Jugendvertretungen, die an die Gemeinde oder Kommune angeliedert sind, können über ein Budget oder Etat aus öffentlichen Geldern verhandeln. Das kann je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Um handlungsfähig zu sein, eigene Strukturen aufzubauen, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte und Veranstaltungen machen zu können, ist ein Budget hilfreich. Im Kapitel „Finanzen“ finden Sie noch weitere Möglichkeiten, um Fördermittel zu erhalten, wenn seitens der Gemeinde kein oder zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wird.

Unterschätzen Sie nicht, welche Kosten auf Jugendvertretungen zukommen. Das bereitgestellte Budget muss neben der Durchführung der Wahlen (bei Briefwahlunterlagen können Sie durch Ihre Verwaltung ggf. direkt unterstützen) und Portokosten, auch Jugendlichen ermöglichen, Workshops und Netzwerktreffen zu besuchen. Hier fallen Fahrt- und eventuell Übernachtungskosten an. Darüber hinaus müssen beispielsweise auch Raummieten für eigene Veranstaltungen gezahlt und in Vorkasse für Speisen und Getränke getreten werden. Wenn junge Menschen dies aus eigenen Mitteln finanzieren müssen, während sie ein Ehrenamt ausüben, schwindet deren Engagement erfahrungsgemäß schnell. Dies gilt es zu verhindern!

Die Satzung

Jugendvertretungen, die nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz eingesetzt sind, benötigen als Rechtsgrundlage eine Satzung. In der Satzung sind die grundlegenden Aufgaben und Ziele, sowie Rechte und Pflichten der Jugendvertretung festgelegt. Das ist einerseits gut als Orientierung für neue Mitglieder, schafft aber auch mehr Sicherheit in der Hinsicht, dass Erwachsene die Jugendvertretung auch tatsächlich ernst nehmen.

Inhalte
  • In der Satzung ist die Einrichtung der Jugendvertretung nach § 56 b in Verbindung mit § 56 a Gemeindeordnung zu benennen
  • Die Jugendvertretung kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Jugendlichen an ihrem Ort betreffen
  • Die Jugendvertretung kann sich gegenüber der Verwaltung, den Ausschüssen und dem Gemeinde- oder Stadtrat zu allen jugendrelevanten Angelegenheiten äußern, die in ihre Zuständigkeit fallen
  • Sie besitzt a) ein Antragsrecht an den Gemeinde- oder Stadtrat oder b) der bzw. die Bürgermeister:in legt die Anträge dem Gemeinde- oder Stadtrat vor, welcher dann darüber entscheidet
  • Die Geschäftsordnung des Gemeinderats soll eine Regelung dafür treffen, wie Mitglieder der Jugendvertretung an Sitzungen des Gemeinde- oder Stadtrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen können
  • Achten Sie auf eine realistische Mitgliederzahl!
  • Die Gemeinde sollte Mitglied im Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen werden und ausschließlich junge Menschen aus der lokalen Jugendvertretung dorthin entsenden

Eine Satzung legt die Aufgaben und Ziele einer Jugendvertretung fest. Folgende Rechte und Pflichten könnten sich aus einer Satzung ergeben:

Aufgaben und Ziele
  • Rederecht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, in Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderats Wortbeiträge zuhalten
  • Antragsrecht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, in Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderats Anträge an die Verwaltung zustellen
  • Beratendes Recht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats in jugendrelevanten Themen zu beraten. Die Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats können sich daran orientieren
  • Schweigepflicht: Inhalte, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht nach außen kommuniziert werden

Diese Satzung können die Jugendlichen selbst verfassen und dann mit der Jugendpflege, dem Gemeinderat und/oder dem Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen besprechen.

Beispiele von Satzungen aktiver Jugendvertretungen.

Geschäftsordnung

Im Unterschied zu einer Satzung werden in der Geschäftsordnung spezifische Regeln für die sogenannten Organe (z.B. Vorstand) der Jugendvertretung aufgestellt. Die Geschäftsordnung ist eine Ergänzung zur Satzung. Die Regelungen hier können also praktischer ausfallen und sind nicht für alle Mitglieder gültig, sondern nur für die aus dem jeweiligen Organ. Falls keine eigene Geschäftsordnung existiert, gilt für die Jugendvertretung die Geschäftsordnung des Gemeinde- bzw. Stadtrats. (Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend. GemO § 56a_1)

Allgemein gilt:

  • Eine Geschäftsordnung lässt sich leichter ändern als eine Satzung
  • Eine Geschäftsordnung bezieht sich eher auf Abläufe von Sitzungen und die Arbeit in der Jugendvertretung selbst
  • Schränken Sie sich innerhalb der Geschäftsordnung nicht zu stark ein. Die daraus entstehende Bürokratie sollte nicht unterschätzt werden!

Mögliche Inhalte sind:

 

  • Ablauf einer Abstimmung
  • Regeln für Vorstandssitzungen
  • Dokumentation von Treffen

Durchführung einer Wahl

Die Wahl ist die demokratische Legitimation einer Jugendvertretung. Jede:r Jugendliche sollte theoretisch die Möglichkeit haben, eine Jugendvertretung mitzuwählen, da hier Vertreter:innen für alle Jugendlichen der Stadt oder (Verbands-) Gemeinde bestimmt werden. Eine Wahl ist auch wichtig, um den gewählten Jugendlichen das Gefühl zu vermitteln, auch wirklich dazu berechtigt zu sein, andere junge Menschen zu vertreten. Die Wahl einer Jugendvertretung kann auf verschiedene Arten stattfinden. Zum einen bieten die Schule(n) oder auch ein öffentlicher Raum (beispielsweise ein Jugendcafé) geeignete Orte, um die Wahl in Präsenz durchzuführen. Zum anderen kann die Wahl auch in Form von Briefwahlen stattfinden. Das erfordert eine andere Vorbereitung als Präsenzwahlen, weil dafür alle wahlberechtigten Jugendlichen Briefwahlunterlagen erhalten müssen.

Alle Schritte einer Wahl sollten durch eine Verwaltungsfachkraft oder eine:n Jugendpfleger:in betreut werden. 

 

Die Wahl

Unmittelbar vor der Wahl bietet es sich an, eine oder mehrere Veranstaltungen zu machen, um darüber zu informieren, was genau eine Jugendvertretung ist und welche Aufgaben sie vertritt. Auch sollten die Jugendlichen überlegen, ob mit Plakaten oder in den sozialen Medien für die Wahl und die Kandidat:innen Werbung gemacht werden soll. So können hoffentlich viele junge Menschen motiviert werden, an der Wahl teilzunehmen.

Die Wahlmöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie Wahlen zur Jugendvertretung abgehalten werden können. Das hat oft auch damit zu tun, wie die örtlichen Strukturen sind. Wird in einer Stadt gewählt, in einer Ortsgemeinde oder in einer Verbandsgemeinde?
Grundsätzlich lassen sich drei Verfahren unterscheiden:

Das Benennungsverfahren: Hier werden Jugendliche von z.B. Jugendverbänden, Schulen, o.ä. benannt und vom Landrat oder dem (Ober-) Bürgermeister bestätigt.
Die mittelbare Wahl: Hier werden die Jugendvertreter:innen zunächst von anderen Jugendlichen gewählt (z.B. in einer Versammlung oder einem Gremium) und die daraus entstandene Vorschlagsliste vom Gemeinderat, Stadtrat, u.a. bestätigt.
Die unmittelbare Wahl: Dies entspricht der Mehrheitswahl. Die Mitglieder einer Jugendvertretung werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl direkt von anderen Jugendlichen gewählt.

In Rheinland-Pfalz werden Jugendvertreter:innen zumeist in unmittelbarer Wahl bestimmt, die manchmal analog der Kommunalwahl gestaltet wird.

Wahlvorbereitung

Noch bereits vor der Infoveranstaltung gilt es, einige wichtige Fragen zu klären: 

 

  • Wer kandidiert eigentlich, und wie und wo stellen sich die Kandidat:innen vor? (Internet, Plakate, Veranstaltungen)
  • Wo wird gewählt? (Online, Wahllokal, Ratshaus, Schule)
  • Wer bereitet die Wahl vor? (Jugendpflege, Gemeinde)
  • Wie werden Jugendliche benachrichtigt? (Brief, Presse, Jugendarbeit, Schulen)
  • Wer ist überhaupt zur Wahl berechtigt? (Wahlalter, Wahlraum)
  • Wie wird nach der Wahl ausgezählt?
  • Wer hilft dabei mit? (Auszählung, Wahlhelfer)
  • Wer erstellt eigentlich die Stimmzettel?
  • Gibt es danach eine Wahlparty oder ähnliches?
Wahlordnung

Um die Abläufe bei einer Wahl festzulegen und für alle einsehbar zu machen, kann eine Wahlordnung erstellt werden. Diese kann auch einfach in der Satzung festgeschrieben sein. Sie beinhaltet Regelungen für den Ablauf der Wahl und zu den oben genannten Stichpunkten. Das bietet vor allem zukünftigen Mitgliedern von Jugendvertretungen eine Orientierung, wie die Wahl später durchgeführt werden soll. Allerdings legt eine Wahlordnug auch ein bestimmtes Vorgehen fest. Eine Wahlordnung kann selbst erstellt werden, muss aber nicht. Orientierungshilfe kann auch immer die Wahlordnung der Gemeinde oder Kommune liefern. 

Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Wahl unparteiisch abläuft und nicht beeinflusst wird. Der Wahlvorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl an Personen (mindestens drei) und begleitet den kompletten Zeitraum der Wahl: Erstellen der Wahlordnung, die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, das Auszählen der Stimmen und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Jugendliche sollen sich diesbezüglich an die zuständige Gemeindeverwaltung wenden und um Unterstützung bitten.

Datenschutz

Nicht erst seit dem Inkraftreten der DSGVO ist Datenschutz ein wichtiges Thema, das auch bei der Arbeit von Jugendvertretungen berücksichtigt werden sollte. Gerade in Bezug auf politisches Engagement, sind politische Anschauungen und Meinungen sensible Informationen über Menschen, die es zu schützen gilt. Da dieses Thema sehr komplex ist und sich Bestimmungen ändern und in Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werden, können Sie den Jugendlichen eine große Unterstützung an dieser Stelle bieten! Klären Sie Jugendliche auf und stehen Sie bei der Einrichtung von Homepages, Chatgruppen und anderem als Ansprechpartner:in zur Verfügung.

Europäische Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

Im Rahmen der aktuellen EU-DSGVO wurde im Mai 2018 eine – für die gesamte EU – einheitliche Datenschutzgrundverordnung beschlossen, womit die ehemalige Verordung – aus dem Jahr 1995 – abgelöst wurde. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung wurde es einfacher, die eigenen Daten zu schützen und den Missbrauch von privaten Daten durch Unternehmen zu unterbinden. Für Unternehmen und andere Stellen gilt die DSGVO, wenn sie in Europa ihre Produkte oder Leistungen anbieten, auch wenn der Sitz nicht innerhalb der EU oder Großbritannien liegt. Dadurch kann sich jede:r Verbraucher:in sicher sein, dass ihre/seine Daten diesem Rahmen entsprechend behandelt werden müssen.

Durch die neue Datenschutzgrundverordnung haben sich aber noch andere Aspekte geändert, so gibt es neue Mechanismen, die gesammelten Daten einzusehen, über ihre Verwendung zu bestimmen und auch einer Nutzung durch Unternehmen zu wiedersprechen. Eines dieser neuen Werkzeuge für die Nutzer:innen ist das Recht auf Auskunft, durch das sie die Möglichkeit erhalten, unkomplizierten Zugriff auf die von ihnen gesammelten Daten zu bekommen. Unternehmen müssen innerhalb eines Monats darüber informieren, welche Daten wo und zu welchem Zweck gespeichert worden sind.

Die gesammelten Daten werden von Unternehmen oder auch Dritten auf verschiedene Weise genutzt. Es ist wichtig, dass der Nutzung der Daten zugestimmt worden ist. Dafür muss eine gesonderte Einwilligung erfolgen und es muss deutlich sein, wofür die Daten genutzt werden.

Bei Nutzer:innen unter 16 Jahren greift die DSGVO auf besondere Art und Weise, denn sie dürfen der Datenschutzgrundverordnung nicht ohne Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten zustimmen. Eine Weiterverarbeitung der Daten wäre damit unzulässig.

Wenn Unternehmen falsche Daten speichern und weitergeben, kann es zu Konsequenzen kommen. Es kann sein, dass ein Mann keinen Kredit bei einer Bank bekommt oder ähnliches. Falls falsche Daten gespeichert worden sind, dann kann man die Löschung dieser Daten einfordern. Dafür reicht ein einfaches und formloses Schrieben an das Unternehmen. Außerdem müssen Anbieter:innen bei der Löschung oder Korrektur alle Empfänger:innen darüber informieren.

Eine weitere Neuerung der EU-DSGVO ist, dass die Betreiber:innen eine datenschutzfreundliche Voreinstellung haben müssen. Unter dem Namen ‚Privacy by Default‘ wird dadurch ein gewisser Rahmen an Schutz für die Daten im Netz geboten. Neben dem ‚Privacy by Default‘ soll durch ‚Privacy by Design‘ eine zweite Sicherung greifen. Bereits bei der Entwicklung von Apps oder Webseiten sollte darauf geachtet werden, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Abgesehen von diesen Inhalten umfasst die DSGVO noch einige Punkte mehr. Mehr Infos zur DSGVO finden Sie bei datenschutz.org, deinedatendeinerechte.de und in diesem Video.

Sollten Sie ganz bestimmte datenschutzrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Kontaktdaten und aktuelle Informationen finden Sie unter datenschutz.rlp.de

Finanzen

Fördergelder finden

Ohne Geld geht nichts. Oder zumindest weniger. Deswegen sind viele Jugendvertretungen auf Förderungen angewiesen. Jede Jugendvertretung hat andere Unterstützungmöglichkeiten. Zudem kann es sinnvoll sein, nicht nur von einer Förderquelle abhängig zu sein. Da nicht jede Jugendvertretung das Glück hat, einen Etat zu erhalten und weil diese zum Teil manchmal auch nicht ausreichen, gibt es hier eine Übersicht, wo Fördergelder beantragt werden können:

Sonstige Förderungen
  • Sponsoring: ThinkBig
  • politische oder private Stiftungen: Vorsicht bei privaten oder politischen Stiftungen, wenn man als Jugendvertretung an die Gemeinde angeliedert ist. Klärt unbedingt vorher ab, ob es für die Gemeinde okay ist bei einer Stiftung Gelder zu beantragen
  • Teilnahme an Wettbewerben als jugendpolitische Organisation
  • Kooperation mit Firmen und großen Unternehmen, wie Supermärkten und Drogerien
  • Private Vereine
  • örtliche Banken => Spendennachweise geben! Das kann nur über die Jugendpflege oder die Verwaltung laufen. Unbedingt klären!
  • Crowdfunding

Fördermöglichkeiten

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) Rheinland-Pfalz hat im Zuge der Jugendstrategie JES! fünf spezifische Förderprogramme entwickelt. Alle Programme haben sich zum Ziel gesetzt, Jugendlichen ein Sprachrohr zu bieten, um an der Gesellschaft teilhaben zu können und ihnen somit Respekt und Anerkennung entgegen zu bringen.

 

1. Entwicklung einer kommunalen Jugendstrategie

2. Förderung der Jugendarbeit im ländlichen Raum (mobile Angebote)

3. Förderung von Beteiligungsprojekten

4. Förderung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit

5. Politisch bilden – Demokratie erfahren – Jugend(sozial)arbeit vernetzen

Mehr Infos zu den Förderprogrammen auf der Seite des Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI)

 

Weitere hilfreiche Angebote:

jes-rlp.de

Die Informationsseite zur Jugendstrategie „JES! Jung. Eigenständig. Stark – Dialog neue eigenständige Jugendpolitik Rheinland-Pfalz – auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend“ des Landes Rheinland-Pfalz fasst alle Informationen rund um das Thema zusammen. Hier findet sich konstante fachliche Unterstützung und Qualifizierung sowie die Vernetzung der kommunalen Jugendvertretungen und anderen jugendpolitischen Beteiligungsformen in Rheinland-Pfalz.

Zur Informationsseite jes-rlp.de

jugend.rlp

jugend.rlp bietet allgemeine Informationen zum Thema Partizipation und Beteiligungsprojekte sowie Vernetzungsmöglichkeiten für Akteur:innen im Bereich der Kinder- und Jugendpartizipation, der kommunalen Jugendvertretungen und anderer jugendpolitischer Beteiligungsformen in Rheinland-Pfalz.

Zur Informationsseite jugend.rlp.de