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Liebe Fachkräfte und begleitende Erwachsene von jungen Menschen aus der kommunalen Jugendvertretung,

ich freue mich sehr über Ihr Interesse an kommunalen Beteiligungsformaten junger Menschen. Ganz gleich, ob Sie sich neu in dieses Feld begeben oder bereits aktiv junge Menschen in Jugendvertretungen begleiten – die Unterstützung Jugendlicher bei ihrer Interessensvertretung und der Einbringung ihrer Wünsche und Bedarfe in der Kommune ist eine wichtige Aufgabe, die es zu stärken und zu fördern gilt.

Der digitale SO GEHT´s – Praxisordner bietet eine Fülle an Informationen, Kontakten, Materialien und Praxisbeispielen, die einen Überblick geben und dabei helfen sollen, sich in diesem Themengebiet zurechtzufinden. Das ein oder andere kennen Sie bestimmt aus Ihrer Arbeit, ich bin mir aber sicher, dass Sie auch weitere wertvolle Tipps und Impulse erhalten können. Daher: Stöbern Sie und lassen Sie sich auf neue Ideen bringen.

Ich lade Sie zudem herzlich dazu ein, diesen Praxisordner mitzugestalten, indem Sie Feedback, Ergänzungen oder auch Beispiele aus Ihrer Praxis einsenden – so kann die Vielfalt der Jugendvertretungen und -initiativen in Rheinland-Pfalz sichtbar werden und die Arbeit Ihrer Kolleg:innen inspirieren.

Ich danke Ihnen für Ihr wichtiges Engagement speziell im Feld der Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Ihre
Katharina Binz

Jugendministerin Rheinland-Pfalz

Partizipation

Sie wollen bzw. dürfen Partizipation junger Menschen begleiten? Wir zeigen hier auf, wie das funktionieren kann.

Sie können in diesem Feld eine besondere Rolle als Prozessgestalter:in einnehmen. Unterstützen Sie sowohl die jungen Menschen als auch die lokalen politisch Verantwortlichen auf diesem wichtigen Weg. Verstehen Sie sich in diesem Feld auch als Koordinator:innen!

Was ist Partizipation?

Viele Kinder und Jugendliche verbinden Entscheidungsprozesse ja eher mit erwachsenen Politker:innen, die Entscheidungen treffen, auf die junge Menschen sowieso keinerlei Einfluss haben. In den letzten Jahren hat sich das allerdings ein wenig geändert. Jugendliche haben angefangen, ihre Zukunft selbst in die Hand zunehmen. Sie engagieren sich zum Beispiel in der Klimabewegung (FridaysForFuture) und zeigen, wie wichtig es ist, Entscheidungen, die alle betreffen, nicht nur Einzelnen zu überlassen.

Sie können junge Menschen dabei unterstützen!

Denn klar ist, dass Jugendliche auf Hilfestellung angewiesen und Sie Vermittler:in zur kommunalen Politik sind. Kolleg:innen in der Jugendarbeit sind erste Ansprechpartner:innen und kennen alle Beteiligten im Umfeld. Nutzen Sie Ihren Einfluss und begleiten Sie junge Menschen bei diesem wichtigen Engagement!

Warum ist Partizipation für Jugendliche sinnvoll?

Jugendliche selbst fühlen sich von der Politik oft nicht ernst- oder wahrgenommen und sehen häufig keine Möglichkeit, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten. Das zeigen u.a. der 3. Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz (Februar 2021), der 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, die Shell Jugendstudie 2019 und Studien wie die SINUS-Jugendstudie 2020, aber auch der Landesjugendplan.  Zeit also, neue Wege der Beteiligung zu gehen.

Außerdem haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beteiligung. Das heißt, sie dürfen sich bei gesellschaftlichen Themen einbringen und sollen von Erwachsenen mit einbezogen werden. Wenn Kinder und Jugendliche sich beteiligen können, ihre Gemeinde oder Kommune – also die Gesellschaft in der sie leben – mitgestalten können, dürfen sie Selbstwirksamkeit erleben und erlernen. Das bedeutet, sie machen die Erfahrung, dass ihre Anliegen und Interessen, aber auch ihr Engagement direkte Auswirkungen auf ihr eigenes Leben haben können und auf die Gesellschaft, in der sie leben. Beteiligung und Selbstwirksamkeit von Menschen ist ein Grundprinzip der Demokratie. Denn Demokratie heißt übersetzt „Herrschaft des Volkes“. Durch Beteiligung lernen Kinder und Jugendliche somit auch demokratisches Handeln. Mehr Infos dazu finden sich bei der Landeszentrale für politische Bildung sowie bei der Bundeszentrale für politische Bildung

Neben dem Erleben von Selbstwirksamkeit kann Partizipation auch die Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit ihrer Region oder Gemeinde, in der sie leben, fördern. So nehmen sie sich selbst als Teil dieser Gemeinschaft wahr und fühlen sich zugehörig.

Welche Formen der Partizipation sind für Jugendliche sinnvoll?

Für Jugendliche können im ersten Schritt besonders projektbezogene Formen der Beteiligung sinnvoll sein. In Gruppenprozessen können sie ihre Anliegen und Wünsche transparent machen und umsetzen. Bei projektbezogenen Formen ist zudem zunächst das Engagement oft auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Das kann die Bereitschaft erhöhen, sich für Themen zu engagieren und Mitgestaltung zu erleben, ohne das Gefühl zu haben, sich zu lange oder über die eigenen Ressourcen hinaus für eine Sachen zu verpflichten. Häufig wird diese Form der Beteiligung durch z.B. eine erwachsene Fachkraft der Jugendarbeit begleitet und unterstützt. Durch Beziehungsarbeit der Jugendeinrichtungen können im besten Fall Jugendliche dafür gewonnen werden, sich in Form einer institutionalisierten Beteiligungsform zu engagieren. Aus langfristiger Beteiligungsarbeit können Jugendvertretungen entstehen, die Jugendliche in ihren Anliegen unterstützen und diese auf politischer Ebene vertreten. Jugendvertretungen können in offenen oder geschlossenen Formen strukturiert sein. Die Begleitung durch Erwachsene kann bis hin zur Selbstverwaltung durch Jugendliche reduziert werden.

Stufen der Partizipation

Stufen der Beteiligung (nach Schröder, 1996)

Der Begriff Beteiligung von Kindern und Jugendli­chen kann von reiner Fremdbestimmung bis hin zur Selbstbestimmung reichen.

Fremdbestimmung

Kinder und Jugendliche werden hierbei le­diglich zum Zwecke der Aufmerksamkeit vorgeschickt.

Dekoration

Kinder und Jugendliche werden zum Beispiel bei Veranstaltungen lediglich zur „Dekoration“ eingesetzt.

Alibi-Teilnahme

Kinder und Jugendliche nehmen nur scheinbar stimmberechtigt an z. B. Sitzungen, Konfe­renzen aber auch Kinder- oder Jugendparlamenten teil. Dies allerdings freiwillig.

Teilhabe

Bei dieser Stufe würden Kinder und Jugendliche über die bloße Teilnahme hinaus ein ge­wisses sporadisches Engagement der Beteiligung zeigen können oder dürfen.

Zugewiesen, aber informiert

Zwar wird in dieser Form ein Projekt von Erwachsenen (z. B. in Schulpro­jektwochen) vorbereitet, allerdings sind die Kinder und Jugendlichen vorher gut informiert worden. Sie wissen und verstehen also, worum es gehen soll und wissen, was sie selber bewirken können und dürfen.

Mitwirkung

Durch Fragebögen oder Interviews dürfen bzw. können die Kinder und Jugendlichen eigene Vorstellungen, Wünsche oder Kritik äußern. Allerdings stehen sie bei der konkreten Planung und Umsetzung des darauf eventuell folgenden Projek­tes außen vor.

Mitbestimmung

Hier kann man das er­ste Mal von wirklicher Beteiligung sprechen. Es geht um ein Beteiligungs­recht, das Kinder und Jugendliche tatsächlich in Entscheidun­gen einbezieht und ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit und der Mitver­antwortung vermittelt.

Selbstbestimmung

Anders als bei der Form der Mitbestimmung, wird das Projekt von den Kin­dern und Jugendlichen selbst initiiert. Die Erwachsenen stehen aber unter­stützend und fördernd zur Seite. Die Entscheidungen werden von den Kindern und Jugendlichen selbst ge­troffen, wobei die Erwachsenen eventuell beteiligt werden, die Entschei­dungen aber immer mittragen.

Selbstverwaltung

Gemeint ist die selbstorganisierte Arbeit von z. B. Jugendgruppen, die ihre Entscheidungen den Erwachsenen lediglich mitteilen. Dabei hat die selbstorganisierte Gruppe völlige Entscheidungsfreiheit, was ihre Angele­genheiten anbetrifft.

Motivation

Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie Gesellschaft mitgestalten können, hat also Vorteile. Hier finden sich einige Vorschläge dazu, unter welchen Umständen Jugendliche zu Beteiligung motiviert werden können:

Eigenmotivation

Was ist Ihre persönliche Motivation, Jugendliche zu beteiligen? Die eigene Überzeugung spiegelt sich in einem motivierten Handeln wider. Ist man selber Feuer und Flamme für ein Projekt, überträgt sich dieser Enthusiasmus schnell auf alle Beteiligten und Interessierten. Nur wenn Sie selbst begeistert sind, können Sie andere anstecken.

Authentizität

Aufgeschlossenheit und eine ehrliche Kommunikation finden bei Zuhörer:innen langfristig oft mehr Gehör, als standardisierte Phrasen und trendige Redewendungen. Verstellen Sie sich nicht, um Gehör zu finden, sondern bleiben Sie authentisch.

Kommunikation

Bei der Kommunikation geht es nicht nur um die Verbreitung von Botschaften, sondern auch um das Verstehen der Zielgruppe: Begegnen Sie Ihrem Gegenüber auf gleicher Augenhöhe. Ein „Du“ kann beispielsweise Barrieren, die durch unterschiedliche Hierarchieebenen erzeugt werden, wegfallen lassen. Wenn dies für Sie jedoch nicht passt, dann wird es auch nicht authentisch wirken. Wichtig ist es vielmehr, eine emotionale Ebene und Vertrauen aufzubauen. Einfache und klare Formulierungen helfen dabei, die eigenen Botschaften leicht verständlich zu kommunizieren.

Motivieren

Wie bereits zuvor beschrieben, schafft Ihre Motivation die Grundlage, um Jugendliche für Ihr Vorhaben zu begeistern. Jugendliche werden sich aber nur einbringen, wenn sie im Rahmen des Vorhabens etwas bewirken können. Vermitteln Sie klar, an welchen Stellen Sie unterstützen können. Erklären Sie, welche Änderungen realistisch zu bewerkstelligen und welche Erwartungen überzogen sind. Es braucht Vermittler:innen zwischen Kommunalverwaltung und Jugendlichen. Es geht darum, den jugendlichen Stimmen ein Sprachrohr zu bieten und ihre Anliegen in Verwaltungsstrukturen zu tragen.

Prozessbeteiligung

Unterstützen Sie Jugendliche dabei, sich aktiv in die Ideenfindung und die Prozesse einzubringen. Hören Sie jungen Menschen zu und greifen Sie ihre Themen und Anliegen auf. Helfen Sie dabei, gemeinsam die richtigen Adressat:innen für das jeweilige Anliegen zu identifizieren. Die Beteiligung an einem konkreten Vorhaben und die damit verbundenen Lernprozesse, z. B. durch Feedback und Etappenerfolge, motivieren und sensibilisieren junge Menschen für die Komplexität von politischen Prozessen. Dabei liegt es an den erwachsenen Begleiter:innen und Moderator:innen, das Feedback aus der Kommunalverwaltung an die Jugendlichen zu vermitteln. Bei ausbleibenden Rückmeldungen sollten Sie sich im Namen der jungen Menschen stark machen und das Thema nicht ruhen lassen.

Netzwerk nutzen

Kontakte bieten zur Verbreitung Ihres Vorhabens einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert. Nutzen Sie Ihr eigenes Netzwerk – online und offline – bestehend aus Freunden, Familie, Kolleg:innen, Nachbar:innen und vielen mehr. Persönliche Kontakte sind häufig offener für die eigenen Ideen und können diese als Multiplikator:innen weiterverbreiten. Gegebenenfalls helfen auch bestehende Netzwerke bei der Verbreitung von Nachrichten zu Ihrem Beteiligungsvorhaben.

Ort des Geschehens

Nachdem geklärt wurde, wie Jugendliche angesprochen werden sollten, bleibt die Frage zu klären, wo Sie diese Zielgruppe erreichen. Grundsätzlich gibt es nicht die eine richtige Antwort auf diese Frage. Die Verknüpfung von Online- und Offline-Kanälen kann dabei sehr hilfreich sein. Beide Wege können sich parallel unterstützen oder aufeinander aufbauen. Mögliche Orte sind: Schulen, Schüler:innenausschüsse, Jugendtreffs, Sportvereine, Events, Workshops, das örtliche Jugendparlament, Jugendinitiativen und -verbände, Demonstrationen und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Sie sowohl offline – direkt vor Ort – als auch online über ihre Social-Media-Profile, Webseiten, Newsletter und digitalen Werkzeuge erreichen können.

Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Beteiligung (Partizipation) Jugendlicher – national wie international – mögen auf den ersten Blick abstrakt und im Detail schwer verständlich scheinen. Übersicht der relevanten Gesetze.

Wichtig für Jugendliche und Sie als Begleitende auf dem Weg ist vor allem die Rheinland-Pfälzische Gemeindeordnung bzw. Landkreisordnung.

Gemeindeordnung

§ 16 c GemO (§ 11 c LKO) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

§ 56b GemO (§ 49 c LKO) Jugendvertretung

(1) In einem Landkreis kann aufgrund einer Satzung eine Jugendvertretung eingerichtet werden.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss von mindestens 10 v. H. der in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein, mindestens jedoch von zehn Jugendlichen. Mehr als 100 Unterschriften sind nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) Für die Jugendvertretung gilt § 49 b Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 und 3 entsprechend.

Wortlaut im § 56 a GemO (§ 49 b LKO):

(1) (…) In der Satzung ist im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde das Nähere über die Beiräte, insbesondere über deren Aufgaben, deren Bildung, ihre Mitglieder und den Vorsitz zu regeln. Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend.

(2) Die Beiräte können über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind.

(3) Auf Antrag eines Beirats hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Absatz 2 Satz 2 dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats soll bestimmen, in welcher Form Mitglieder der Beiräte im Rahmen ihrer Aufgaben an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse teilnehmen.

Den gesamten Text der Rheinland-Pfälzischen Gemeindeordnung finden Sie hier.

Der § 56b GemO ist die Grundlage für Jugendvertretungen. Hier ist festgelegt, dass die Möglichkeit, eine Jugendvertretung einzurichten, in jeder Gemeinde besteht. Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen und müssen dazu angehört werden. Zusätzlich muss die Gemeinde laut § 16c die Beteiligung der Einwohner:innen und somit auch von Jugendlichen fördern. Unterstützen Sie junge Menschen dabei, ihr Recht umzusetzen!

In Ihrem Arbeitsfeld sind auch folgende gesetzliche Grundlagen wichtig und ggf. gute Argumentationshilfen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) / Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / in Deutschland am 1.1.1991 eingeführt) räumt Kindern und Jugendlichen ein verstärktes Mitspracherecht bei den Angelegenheiten, die sie betreffen, ein.

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

§ 11 Jugendarbeit

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Zum gesamten Gesetzestexte des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch / Kinder und Jugendhilfe.

Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sollen durch das nötige Angebot gefördert werden. Die Inhalte sollen an die Interessen der Jugendlichen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Dabei soll der Wunsch, das Interesse und die Möglichkeit zur Partizipation entstehen.

Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG Rheinland-Pfalz) vom 21. Dezember 1993 /GVBl. S. 632/in der Fassung v. 1. Januar 2000, teilweise geändert durch LKindSchuG v. 7. März 2008

§ 1 Aufgaben der Jugendhilfe

(1) Jugendhilfe trägt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger dazu bei, dass das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Entfaltung verwirklicht wird.

Zum gesamten Gesetzestexte des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Die Jugendhilfe trägt zusammen mit anderen Trägern dazu bei, dass das Recht junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung möglich ist.

Jugendförderungsgesetz

Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz) vom 21. Dezember 1993

Zusammenfassung: Jugendarbeit ist ein Sozialisationsfeld neben Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Beruf. Sie umfasst insbesondere die soziale und kulturelle Bildung, außerdem fördert sie die aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt. Ein typisches Merkmal der Jugendarbeit ist ihre Vielfalt bei Inhalten, Formen und Gestaltung, die sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientiert. Die Aufgaben in der Jugendarbeit umfassen die Jugendbildung, Jugendinformationen und -angebote, internationale Begegnungen, Jugendberatung, Freizeitangebote und die Fort- und Weiterbildung von Fachpersonal.

§ 2 Jugendarbeit

(1) Die Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist ein eigenständiges Sozialisationsfeld neben Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Beruf. Sie bietet insbesondere in den in § 11 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannten Schwerpunktbereichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für junge Menschen an; sie fördert die aktive Mitwirkung junger Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt. Die Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

(2) Wesentliche Merkmale der Jugendarbeit sind die Vielfalt ihrer Inhalte, Formen und Trägerstrukturen sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme junger Menschen und die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Sie bedarf einer ausreichenden Zahl von hauptamtlichen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit.

(3) Jugendarbeit orientiert sich hinsichtlich ihrer Inhalte und Formen an den Interessen und lebensweltlichen Bezügen junger Menschen. Sie findet statt als mobile Arbeit oder in Einrichtungen. Sie umfasst insbesondere Jugendbildung, Freizeitangebote, internationale Begegnungen, Jugendberatung, Jugendinformation und Angebote für besondere Gruppen von jungen Menschen. Zu den Aufgaben der Jugendarbeit gehört auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(5) Die Arbeit mit Kindern ist ein wesentlicher und eigenständiger Teil der Jugendarbeit. Sie umfasst insbesondere Angebote der sozialen und kulturellen Bildung. Sie schafft für Kinder geeignete Formen der Beteiligung an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt.

§ 4 Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in der Jugendhilfeplanung

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung in der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch den Bestand und den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie Fachkräften der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zu ermitteln und Festlegungen für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu treffen. Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen sind gesondert darzustellen. Der Anteil der für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit bereitgestellten Mittel ist gesondert auszuweisen.

(2) An der Jugendhilfeplanung nach Absatz 1 sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und ihre Zusammenschlüsse von Anfang an zu beteiligen. Sonstige Verbände, Gruppen und Initiativen, die in der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit tätig sind, sollen angemessen beteiligt werden. Jungen Menschen soll Gelegenheit gegeben werden, in geeigneten Beteiligungsformen an der Jugendhilfepla- nung mitzuwirken.

Zum gesamten Gesetzestext des Jugendförderungsgesetzes.

Verbände, Gruppen und Initiativen, die in der Jugendarbeit und -sozialarbeit tätig sind, sollen angemessen beteiligt werden. Jungen Menschen hingegen soll eine geeignete Form der Partizipation in der Jugendhilfeplanung geboten werden.

Grundlagen von Jugendvertretungen

Die Arbeit als Jugendvertetung ist ein Ehrenamt. Das wirkt auf Jugendliche unter Umständen erst einmal abschreckend – es ist also Ihre Aufgabe aufzuzeigen, welchen Mehrwert diese Art des Engagements haben kann. Je nachdem, wie Jugendvertretungen verankert sind, haben sie unterschiedliche Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen.

Einflussmöglichkeiten
  • in Stadt- oder Gemeindaratssitzungen vorsprechen, Anträge stellen (s.u.)
  • Leserbriefe oder Zeitungsartikel schreiben
  • Parteien oder gewisse Lokalpolitiker:innen (für ein Thema) für sich gewinnen
  • Sitz oder Stimme in Jugend-Ausschuss der Kommune (Antragsrecht, Rederecht, Beratendes Recht)
  • Verbänden beitreten (Dachverband, Kreisjugendring, Stadtjugendring, Jugendverbände, etc.)
  • Fragen stellen und Antworten einfordern
  • neue Ideen in der Gemeinde entwickeln und zur Umsetzung bringen

Generell geht es darum, Aufmerksamkeit auf Anliegen und Themen von Jugendlichen zu lenken – mit dem Ziel solche Maßnahmen oder Änderungen zu erreichen, die sich Jugendliche wünschen. Da das nicht immer der Fall ist, heißt es auch, Jugendliche dabei zu unterstützen beharrlich zu sein und kreativ zu werden. Denn Beteiligung macht am meisten Spaß, wenn sie auch Erfolge zeigt.

Hauptaufgabe von Jugendvertretungen ist, wie der Name schon sagt, Jugendliche zu vertreten. Das kann ganz verschiedene Themen betreffen.

Aufgaben

Beispiele, die aktive Jugendvertretungen als ihre Aufgaben formuliert haben sind:

  •  auf alle Themen in der Kommune, die Jugendliche betreffen (die Frage ist welches Thema betrifft Jugendliche NICHT?), Einfluss nehmen
  • Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Jugendliche
  • ÖPNV jugendgerecht gestalten
  • Orte und Freiräume für Kinder und Jugendliche schaffen, z.B. Sport- und Spielplätze, Skateanlagen
  • Umweltaktionen
  • kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, z.B. Konzerte oder Bandcontests
  • politische Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, darunter Podiumsdiskussionen oder Aufklärungs- und Infoveranstaltungen (z.B. gegen Rassismus)
  • Leben von Jugendlichen besser machen, z.B. durch bessere Angebote, Aufklärung und Bildung => Jugendliche zu mündigen Bürger:innen machen
  • Vertreten bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Jugendlich bleiben, damit man auch Ansprechpartner:in junger Leute bleibt!
  • evtl. offene Treffs anbieten (in Cafés, Bars, Parks, etc.), um Austausch anzuregen
  • Jugendsprechstunde einrichten
  • Interessen der Jugendlichen abfragen, z.B. mit Umfragen online oder offline

Ist die Jugendvertretung in der Kommune verankert, bestehen nochmal besondere Pflichten, die auch in der Satzung festgehalten werden.

Pflichten
  • Sitzungen abhalten, fristgerecht einladen, Protokolle schreiben und zugänglich machen
  • Jugend vertreten
  • Jugendvertretung als Ehrenamt
  • Verschwiegenheit bei bestimmten Dingen
  • Pflicht zur Mitarbeit
  • Pflichten beim Etat, was muss hier beachtet werden?
  • Anträge des Gemeinde-/Stadtrates nach bestem Gewissen der Jugend beurteilen und verbessern
    • Task-Forces/Ausschüsse innerhalb der Jugendvertretung bilden
  • Durchführung von Wahlen
  • regelmäßige Information des Gemeinde-/Stadtrates über die eigene Arbeit

Jugendvertretungen stoßen in ihrer Arbeit auch immer wieder an Grenzen. Davon können auch Jugendvertretungen berichten, die schon länger aktiv sind.

Grenzen

Zitate Betreuer:innen

Es ist leider immer noch oft so, dass Bedürfnisse von Jugendlichen nicht gesehen und ernst genommen werden. Es erfordert viel Ausdauer und Hartnäckigkeit, Jugendthemen in entsprechenden Gremien zu verankern und sich Gehör zu verschaffen. [Sabina Hecht, Geschäftsstelle, JSR Speyer]

Tipps von aktiven Jugendvertretungen zum Umgang mit Schwierigkeiten bei der Arbeit sind z.B.: LINK

Zitate Betreuer:innen

Wer sich nicht kleinreden lässt, an seine Sache glaubt und viele kreative Wege sucht sein Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen, wird am Ende Erfolg haben. Also lasst euch nicht entmutigen, von Erwachsenen die euch sagen, etwas wäre unmöglich. Der JSR Speyer hat mit viel Energie zehn Jahre dafür gekämpft, eine Partylocation für Jugendliche der Stadt zu erhalten und ist am Ende belohnt worden. Das „Fifty´s“ konnte 2020 eingeweiht werden. [Sabina Hecht, Geschäftsstelle, JSR Speyer]

Man sollte sich aber nicht entmutigen lassen und versuchen, Mittel und Wege zu finden, um die Grenzen zu überwinden. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Austausch mit anderen Beteiligten. In Rheinland-Pfalz gibt es das jährlich stattfindende So-Gehts-Treffen. Hier können sich Jugendvertretungen aus Rheinland-Pfalz austauschen und von den Erfahrungen der anderen gegenseitig profitieren. Denn viele Probleme und Grenzen ähneln sich und das Rad muss schließlich nicht immer neu erfunden werden, wie es so schön heißt.

Tipps zum Umgang
  • Gespräch suchen, wenn Leute oft fehlen => aktive Mitglieder sind wichtig! Von selbst passiert nichts
  • Sanktionen für Mitglieder besprechen, die sich diese nicht melden
  • Jugendliche direkt ansprechen und auf sie zugehen, anstelle sie zu strafen
  • Regelung in der Satzung: Ausschlussprinzip, wenn man bei zu vielen Sitzungen gefehlt hat
  • Ausschluss nach Vorwarnung und Mehrheitsbeschluss des Parlaments
  • Jugendliche wissen häufig nicht, womit sie konfrontiert werden und stellen sich weniger Arbeit vor. Dabei wissen sie oft nicht, wie viel Zeit und Aufwand ein entsprechendes Amt mit sich bringt
  • Treffen halten die Motivation hoch, auch unter schwierigen Bedingungen
  • freundschaftliches Verhältnis steigert die Motivation
  • Gespräch mit Bürgermeister:in suchen, damit Stellungnahmen mehr wahrgenommen werden 
  • in der Satzung steht, wir müssen überparteilich arbeiten, deswegen wurde ein Selbstverständnis entwickelt, in dem Grundwerte festgehalten werden, für die der Jugendrat steht

Formen von Jugendvertretungen

Jugendvertretungen können in unterschiedlichen Formen auftreten. In Rheinland-Pfalz gibt es momentan keine einheitliche Bezeichnung. Die rheinland-pfälzischen Jugendvertretungen treten unter unterschiedlichen Bezeichnungen auf, z.B. Jugendparlament, Jugendgemeinderat, Jugendbeirat, Jugendrat, Jugendstadtrat oder Jugendkomitee. Diese Bezeichnungen sind nicht klar definiert und keine geschützten Begriffe, sodass sich vom Namen nicht genau ableiten lässt, wie die entsprechende Jugendvertretung aufgebaut ist, d.h. ob sie beispielsweise eine Satzung hat oder nicht. Grob lassen sich die Formen von Jugendvertretungen in geschlossenere und offenere Formen unterteilen.

Geschlossene Formen

Geschlossene, institutionalisierte Formen haben in der Regel eine eigene Satzung, feste Sitzungstermine und sind z.T. als Jugendvertretung in der Gemeindeordnung verankert. Die Mitglieder sollten offziell gewählt werden. Als geschlossenere Formen gelten z.B. Jugendparlamente, Jugendgemeinderäte, Jugendbeiräte, Jugendräte oder Jugendstadträte. Jugendvertretungen, die sich nur an eine bestimmte Gruppe junger Menschen richten, sind z.B. Jugendauszubildendenvertretungen. Aber: Oft nutzen junge Menschen auch hier einfach den Namen „Jugendvertretung“.

Vorteil: Diese Jugendvertretungen sind in der Regel stärker verankert und verfügen über eine eher feste Grundstruktur.

Nachteil: Das Engagement, die Struktur und der Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder ist relativ hoch und nicht für Jede:n passend.

Offene Formen

Offenere Formen arbeiten an bestimmten Vorhaben und haben zumeist keine vollständig festgelegte Struktur. Als offenere Formen gelten z.B. Jugendkomitees, die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKUJA), Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten (einmalige Veranstaltungen) oder auch einzelne Projekte*.

Vorteil: Auch Jugendliche, die vorher keine Berührungspunkte mit Partizipation hatten, können sich hier einbringen. Themen und Anliegen, die Jugendliche betreffen, können hier spontan gesammelt und besprochen werden. Hier können konkrete Aktionen, wie z.B. die Verschönerung von Jugendzentren, der Bau einer Skate-Anlage oder ähnliches durchgeführt werden. Beteiligen können sich Jugendliche, die sich speziell für diese eine Aktion interessieren, denen aber eine langfristige Form der Jugendbeteiligung zu eng ist.

Nachteil: Die Formen sind unverbindlicher und die Mitglieder wechseln wahrscheinlich sehr oft.

Projektorientierte Formen

Projektorientierte Beteiligungsformen haben einen klaren Anfang und ein klares Ende. Mitmachen kann, wer sich für das jeweilige Projekt interessiert. Beispiele sind die Verschönerung von Jugendzentren, ein Schüler-Ticket für den Nahverkehr oder ähnliches.

Vorteil: Alle Jugendlichen können sich einbringen und es muss nicht gewählt werden.

Nachteil: Die Beteiligung beschränkt sich nur auf ein Projekt und ist nicht konstant. Es muss für jede Aktion erneut nach Jugendlichen gesucht werden, die sich engagieren wollen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Beteiligung nur zu Dekorationszwecken der Gemeinde eingesetzt wird, Jugendliche aber eigentlich nicht wirklich mitgestalten können.

Gründung und Aufbau

Gründung einer Jugendvertretung

Ohne Interessierte abzuschrecken, sollte vorab klar sein, welchen Arbeitsaufwand die Mitarbeit in einer Jugendvertretung mit sich bringt. Hier mal ein Überblick über den Arbeitsaufwand von aktiven Jugendvertretungen:

  • Arbeitsaufwand Jugendrat Koblenz: 1x im Monat Sitzung, 1x die Woche AG-Treffen, drei Nachmittage im Monat
  • Arbeitsaufwand Jugendparlament Herxheim: 1x im Monat Sitzung, wenn’s was gibt. Je nach Projekt, drei- bis viermal im Monat. In den Sommerferien eher weniger. 
  • Arbeitsaufwand Jugendparlament Cochem-Zell: Motivationstreffen in Zeiten von Corona. Sitzungen nur, wenn was ansteht. Chat-Gruppe in WhatsApp und freundschaftliches Verhältnis.
  • Arbeitsaufwand Speyer: 3 x im Monat Plenumssitzungen. Zusätzlich je nach Projektart und -aufkommen Bildung von Arbeitsgruppensitzungen, Wochenendseminare, Teilnahme an Ausschusssitzungen, usw. 

Und hier auch der zu erwartende Aufwand für Sie als Betreuer:in aus den Erfahrungen aktiver Jugendvertretungen. Zu beachten ist dabei, dass in manchen Gemeinden Geschäftstellen oder ähnliche Betreuungsstrukturen geschaffen wurden.

Beispiel Speyer: Die Geschäftsstelle des Jugendstadtrates ist mit einer pädagogischen Fachkraft mit 19,5 Stunden/Woche besetzt.  Bezogen auf die anfallenden Arbeiten, ist das ein sinnvolles Zeitkontingent.

Für die Gründung einer Jugendvertretung braucht es natürlich Gleichgesinnte. Unterstützung können Jugendliche sich bei Ihnen als örtliche Jugendpfleger:innen (Jugendzentrum, mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, usw.) und/oder auch direkt in der Kommunalpolitik suchen (am besten ganz konkret zwei bis drei freundliche Leute).

Fragen, die vor der Gründung einer Jugendvertretung besprochen werden sollten:

Fragen zur Gründung
  • Welche Altersspanne sollen die zukünftigen Mitglieder haben?
  • Wie viele Mitglieder sollen es sein? Wie groß wird der Vorstand?
  • Welche Form der Jugendvertretung sollte man wählen?
  • Welche kommunale Ebene wird angestrebt? Orts-, Verbandsgemeinde oder Landkreis?
  • Welche Ziele will man eigentlich erreichen?
  • Welche Förderung/Hilfe könnte man bekommen?
  • Welche Beteiligungsprojekte vor Ort gibt es schon und wie kann das eventuell weiterhelfen?
  • Ist die Vertretung von der Kommune gewünscht? Wenn ja, warum?
  • Wo kann sich die Jugendvertretung treffen? (Arbeitsraum im Jugendzentrum, Rathaus, Gemeindehaus, etc.)
  • Gibt es jemanden, der die Jugendvertretung (hauptamtlich) betreut? (Jugendpfleger:in, Bürgermeister:in)

Um weitere interessierte Jugendliche zu finden, kann eine Info-Veranstaltung für Jugendliche organisiert werden.

Weitere Anregungen, um Jugendliche zur Teilnahme zu motivieren.

Aufbau einer Jugendvertretung

Mitglieder

Eine Jugendvertretung besteht zunächst natürlich aus ihren Mitgliedern. In der Satzung kann festgelegt sein, wie viele aktive Mitglieder eine Jugendvertretung haben muss oder kann. Das muss aber nicht festgelegt werden und manchmal ist es sinnvoller, da sehr vorsichtig bei der Formulierung zu sein.

Vorstand

Um Verantwortlichkeiten festzulegen, kann eine oder ein Vorsitzende:r oder Stellvertreter:in bestimmt werden. Die Funktion des Vorstands kann auch auf mehr als zwei Personen aufgeteilt werden. Das hat zum Vorteil, dass die Arbeit aufgeteilt wird. Andererseits muss dann auch mehr abgesprochen werden.

Ansprechperson/Betreuer:in

Eine konstante Ansprechperson oder Betreuer:in, z.B. aus der Jugendarbeit ist sinnvoll. Mitglieder der Jugendvertretungen wechseln oft, da ist eine feste Ansprechperson hilfreich. Diese kann auch mit im Auge behalten, wie und vor allem wann neue Mitglieder gefunden werden sollten und wenn nötig, auch inhaltlich mal Rückmeldung geben.

Satzung

Eine Satzung legt die Aufgaben und Ziele einer Jugendvertretung fest. Eine Satzung kann sinnvoll sein, da sie eine rechtliche Verankerung der Jugendvertretung darstellt und ihr somit mehr Gewicht gibt. So kann einer Alibibeteiligung vorgebeugt werden. Mehr Infos finden Sie im Menüpunkt Satzung.

Etat

Jugendvertretungen, die an die Gemeinde oder Kommune angeliedert sind, können über ein Budget oder Etat aus öffentlichen Geldern verhandeln. Das kann je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Um handlungsfähig zu sein, eigene Strukturen aufzubauen, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte und Veranstaltungen machen zu können, ist ein Budget hilfreich. Im Kapitel „Finanzen“ finden Sie noch weitere Möglichkeiten, um Fördermittel zu beantragen, wenn seitens der Gemeinde kein oder zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wird. Unterstützen Sie die jungen Menschen dabei! Oft sind Antragsverfahren für diese schwer verständlich und entmutigend.

Der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen kann unterstützen, Informationen zu Budgets von anderen Jugendvertretungen einzuholen. Das macht die Verhandlungen mit der Gemeinde ggf. etwas leichter.

Interessanter Hinweis des Dachverbandes: Laut Aussage des Amtsgericht Mainz stellen Jugendvertretungen keine natürlichen oder juristischen Personen dar, dürfen somit z.B. keine Vereinsmitglieder sein. Haben Sie als Begleitende:r ein Auge auf Rechtsfragen, denn diese können unter Umständen zu langwierigen Schwierigkeiten führen.

Die Satzung

Jugendvertretungen, die nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz eingesetzt sind, benötigen als Rechtsgrundlage eine Satzung. In der Satzung sind die grundlegenden Aufgaben und Ziele, sowie Rechte und Pflichten der Jugendvertretung festgelegt. Das ist einerseits gut als Orientierung für neue Mitglieder, schafft aber auch mehr Sicherheit in der Hinsicht, dass Erwachsene eine Jugendvertretung auch tatsächlich ernst nehmen.

Inhalte
  • In der Satzung ist die Einrichtung der Jugendvertretung nach § 56 b in Verbindung mit § 56 a Gemeindeordnung zu benennen
  • Die Jugendvertretung kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Jugendlichen an ihrem Ort betreffen
  • Die Jugendvertretung kann sich gegenüber der Verwaltung, den Ausschüssen und dem Gemeinde- oder Stadtrat zu allen jugendrelevanten Angelegenheiten äußern, die in ihre Zuständigkeit fallen
  • Sie besitzt a) ein Antragsrecht an den Gemeinde- oder Stadtrat oder b) der bzw. die Bürgermeister:in legt die Anträge dem Gemeinde- oder Stadtrat vor, welcher dann darüber entscheidet
  • Die Geschäftsordnung des Gemeinderats soll eine Regelung dafür treffen, wie Mitglieder der Jugendvertretung an Sitzungen des Gemeinde- oder Stadtrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen können
  • Achten Sie auf eine realistische Mitgliederzahl!
  • Die Gemeinde sollte Mitglied im Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen werden und ausschließlich junge Menschen aus der lokalen Jugendvertretung dorthin entsenden

Eine Satzung legt die Aufgaben und Ziele einer Jugendvertretung fest. Folgende Rechte und Pflichten könnten sich aus einer Satzung ergeben:

Aufgaben und Ziele
  • Rederecht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, in Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderats Wortbeiträge zuhalten
  • Antragsrecht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, in Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderats Anträge an die Verwaltung zustellen
  • Beratendes Recht: Mitglieder der Jugendvertretungen haben das Recht, Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats in jugendrelevanten Themen zu beraten. Die Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats können sich daran orientieren
  • Schweigepflicht: Inhalte, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht nach außen kommuniziert werden

Diese Satzung können die Jugendlichen selbst verfassen und dann mit Ihnen als Mitarbeiter:in der Jugendarbeit oder Jugendpflege, dem Gemeinderat und/oder dem Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen besprechen.

Geschäftsordnung

Im Unterschied zu einer Satzung werden in der Geschäftsordnung spezifische Regeln für die sogenannten Organe (z.B. Vorstand) der Jugendvertretung aufgestellt. Die Geschäftsordnung ist eine Ergänzung zur Satzung. Die Regelungen hier können also praktischer ausfallen und sind nicht für alle Mitglieder gültig, sondern nur für die aus dem jeweiligen Organ. Falls keine eigene Geschäftsordnung existiert, gilt für die Jugendvertretung die Geschäftsordnung des Gemeinde- bzw. Stadtrats. (Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend. GemO § 56a_1)

Allgemein gilt:

  • Eine Geschäftsordnung lässt sich leichter ändern als eine Satzung
  • Eine Geschäftsordnung bezieht sich eher auf Abläufe von Sitzungen und die Arbeit in der Jugendvertretung selbst
  • Schränken Sie sich innerhalb der Geschäftsordnung nicht zu stark ein. Die daraus entstehende Bürokratie sollte nicht unterschätzt werden!

Mögliche Inhalte sind:

  • Ablauf einer Abstimmung
  • Regeln für Vorstandssitzungen
  • Dokumentation von Treffen

    Durchführung einer Wahl

    Die Wahl ist die demokratische Legitimation einer Jugendvertretung. Jede:r Jugendliche sollte theoretisch die Möglichkeit haben, eine Jugendvertretung mitzuwählen, da hier Vertreter:innen für alle Jugendlichen der Stadt oder (Verbands-) Gemeinde bestimmt werden. Eine Wahl ist auch wichtig, um den gewählten Jugendlichen das Gefühl zu vermitteln, auch wirklich dazu berechtigt zu sein, andere junge Menschen zu vertreten. Die Wahl einer Jugendvertretung kann auf verschiedene Arten stattfinden. Zum einen bieten die Schule(n) oder auch ein öffentlicher Raum (beispielsweise ein Jugendcafé) geeignete Orte, um die Wahl in Präsenz durchzuführen. Zum anderen kann die Wahl auch in Form von Briefwahlen stattfinden. Das erfordert eine andere Vorbereitung als Präsenzwahlen, weil dafür alle wahlberechtigten Jugendlichen Briefwahlunterlagen erhalten müssen.

    Alle Schritte einer Wahl sollten durch eine Verwaltungsfachkraft oder eine:n Jugendpfleger:in betreut werden. 

    Die Wahl

    Unmittelbar vor der Wahl bietet es sich an, eine oder mehrere Veranstaltungen zu machen, um darüber zu informieren, was genau eine Jugendvertretung ist und welche Aufgaben sie vertritt. Auch sollten die Jugendlichen überlegen, ob mit Plakaten oder in den sozialen Medien für die Wahl und die Kandidat:innen Werbung gemacht werden soll. So können hoffentlich viele junge Menschen motiviert werden, an der Wahl teilzunehmen.

    Die Wahlmöglichkeiten

    Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie Wahlen zur Jugendvertretung abgehalten werden können. Das hat oft auch damit zu tun, wie die örtlichen Strukturen sind. Wird in einer Stadt gewählt, in einer Ortsgemeinde oder in einer Verbandsgemeinde?
    Grundsätzlich lassen sich drei Verfahren unterscheiden:

    Das Benennungsverfahren: Hier werden Jugendliche von z.B. Jugendverbänden, Schulen, o.ä. benannt und vom Landrat oder dem (Ober-) Bürgermeister bestätigt.
    Die mittelbare Wahl: Hier werden die Jugendvertreter:innen zunächst von anderen Jugendlichen gewählt (z.B. in einer Versammlung oder einem Gremium) und die daraus entstandene Vorschlagsliste vom Gemeinderat, Stadtrat, u.a. bestätigt.
    Die unmittelbare Wahl: Dies entspricht der Mehrheitswahl. Die Mitglieder einer Jugendvertretung werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl direkt von anderen Jugendlichen gewählt.

    In Rheinland-Pfalz werden Jugendvertreter:innen zumeist in unmittelbarer Wahl bestimmt, die manchmal analog der Kommunalwahl gestaltet wird.

    Wahlvorbereitung

    Noch bereits vor der Infoveranstaltung gilt es, einige wichtige Fragen zu klären:

    • Wer kandidiert eigentlich, und wie und wo stellen sich die Kandidat:innen vor? (Internet, Plakate, Veranstaltungen)
    • Wo wird gewählt? (Online, Wahllokal, Ratshaus, Schule)
    • Wer bereitet die Wahl vor? (Jugendpflege, Gemeinde)
    • Wie werden Jugendliche benachrichtigt? (Brief, Presse, Jugendarbeit, Schulen)
    • Wer ist überhaupt zur Wahl berechtigt? (Wahlalter, Wahlraum)
    • Wie wird nach der Wahl ausgezählt?
    • Wer hilft dabei mit? (Auszählung, Wahlhelfer)
    • Wer erstellt eigentlich die Stimmzettel?
    • Gibt es danach eine Wahlparty oder ähnliches?
    Wahlordnung

    Um die Abläufe bei einer Wahl festzulegen und für alle einsehbar zu machen, kann eine Wahlordnung erstellt werden. Diese kann auch einfach in der Satzung festgeschrieben sein. Sie beinhaltet Regelungen für den Ablauf der Wahl und zu den oben genannten Stichpunkten. Das bietet vor allem zukünftigen Mitgliedern von Jugendvertretungen eine Orientierung, wie die Wahl später durchgeführt werden soll. Allerdings legt eine Wahlordnug auch ein bestimmtes Vorgehen fest. Eine Wahlordnung kann selbst erstellt werden, muss aber nicht. Orientierungshilfe kann auch immer die Wahlordnung der Gemeinde oder Kommune liefern. 

    Wahlvorstand

    Der Wahlvorstand ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Wahl unparteiisch abläuft und nicht beeinflusst wird. Der Wahlvorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl an Personen (mindestens drei) und begleitet den kompletten Zeitraum der Wahl: Erstellen der Wahlordnung, die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, das Auszählen der Stimmen und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

    Unterstützen Sie diesbezüglich die Jugendlichen, sich an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden und um Unterstützung zu bitten.

    Datenschutz

    Nicht erst seit dem Inkraftreten der DSGVO ist Datenschutz ein wichtiges Thema, das auch bei der Arbeit von Jugendvertretungen berücksichtigt werden sollte. Gerade in Bezug auf politisches Engagement, sind politische Anschauungen und Meinungen sensible Informationen über Menschen, die es zu schützen gilt. Da dieses Thema sehr komplex ist und sich Bestimmungen ändern und in Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werden, können Sie den Jugendlichen eine große Unterstützung an dieser Stelle bieten! Klären Sie Jugendliche auf und stehen Sie bei der Einrichtung von Homepages, Chatgruppen und anderem als Ansprechpartner:in zur Verfügung.

    Europäische Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

    Im Rahmen der aktuellen EU-DSGVO wurde im Mai 2018 eine – für die gesamte EU – einheitliche Datenschutzgrundverordnung beschlossen, womit die ehemalige Verordung – aus dem Jahr 1995 – abgelöst wurde. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung wurde es einfacher, die eigenen Daten zu schützen und den Missbrauch von privaten Daten durch Unternehmen zu unterbinden. Für Unternehmen und andere Stellen gilt die DSGVO, wenn sie in Europa ihre Produkte oder Leistungen anbieten, auch wenn der Sitz nicht innerhalb der EU oder Großbritannien liegt. Dadurch kann sich jede:r Verbraucher:in sicher sein, dass ihre/seine Daten diesem Rahmen entsprechend behandelt werden müssen.

    Durch die neue Datenschutzgrundverordnung haben sich aber noch andere Aspekte geändert, so gibt es neue Mechanismen, die gesammelten Daten einzusehen, über ihre Verwendung zu bestimmen und auch einer Nutzung durch Unternehmen zu wiedersprechen. Eines dieser neuen Werkzeuge für die Nutzer:innen ist das Recht auf Auskunft, durch das sie die Möglichkeit erhalten, unkomplizierten Zugriff auf die von ihnen gesammelten Daten zu bekommen. Unternehmen müssen innerhalb eines Monats darüber informieren, welche Daten wo und zu welchem Zweck gespeichert worden sind.

    Die gesammelten Daten werden von Unternehmen oder auch Dritten auf verschiedene Weise genutzt. Es ist wichtig, dass der Nutzung der Daten zugestimmt worden ist. Dafür muss eine gesonderte Einwilligung erfolgen und es muss deutlich sein, wofür die Daten genutzt werden.

    Bei Nutzer:innen unter 16 Jahren greift die DSGVO auf besondere Art und Weise, denn sie dürfen der Datenschutzgrundverordnung nicht ohne Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten zustimmen. Eine Weiterverarbeitung der Daten wäre damit unzulässig.

    Wenn Unternehmen falsche Daten speichern und weitergeben, kann es zu Konsequenzen kommen. Es kann sein, dass ein Mann keinen Kredit bei einer Bank bekommt oder ähnliches. Falls falsche Daten gespeichert worden sind, dann kann man die Löschung dieser Daten einfordern. Dafür reicht ein einfaches und formloses Schrieben an das Unternehmen. Außerdem müssen Anbieter:innen bei der Löschung oder Korrektur alle Empfänger:innen darüber informieren.

    Eine weitere Neuerung der EU-DSGVO ist, dass die Betreiber:innen eine datenschutzfreundliche Voreinstellung haben müssen. Unter dem Namen ‚Privacy by Default‘ wird dadurch ein gewisser Rahmen an Schutz für die Daten im Netz geboten. Neben dem ‚Privacy by Default‘ soll durch ‚Privacy by Design‘ eine zweite Sicherung greifen. Bereits bei der Entwicklung von Apps oder Webseiten sollte darauf geachtet werden, dass der Datenschutz eingehalten wird.

    Abgesehen von diesen Inhalten umfasst die DSGVO noch einige Punkte mehr. Mehr Infos zur DSGVO finden Sie bei datenschutz.org, deinedatendeinerechte.de und in diesem Video.

    Sollten Sie ganz bestimmte datenschutzrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Kontaktdaten und aktuelle Informationen finden Sie unter datenschutz.rlp.de

    Finanzen

    Fördergelder finden

    Da nicht jede Jugendvertretung das Glück hat, öffentliche Gelder zu erhalten und weil diese zum Teil manchmal auch nicht ausreichen, gibt es hier eine Übersicht, wo Fördergelder beantragt werden können.

    Sonstige Förderungen
    • Sponsoring: ThinkBig
    • politische oder private Stiftungen: Vorsicht bei privaten oder politischen Stiftungen, wenn man als Jugendvertretung an die Gemeinde angeliedert ist. Klärt unbedingt vorher ab, ob es für die Gemeinde okay ist bei einer Stiftung Gelder zu beantragen
    • Teilnahme an Wettbewerben als jugendpolitische Organisation
    • Kooperation mit Firmen und großen Unternehmen, wie Supermärkten und Drogerien
    • Private Vereine
    • örtliche Banken => Spendennachweise geben! Das kann nur über die Jugendpflege oder die Verwaltung laufen. Unbedingt klären!
    • Crowdfunding

    Anträge stellen

    Vielleicht wenden sich die Jugendlichen an Sie, um in diesem Gebiet Ihren Rat einzuholen. Hier sind einige zentrale Punkte in Bezug auf die Antragstellung aufgelistet, die im Vorfeld zu klären sind. Sind diese Fragen geklärt, kann Kontakt zum Förderer aufgenommen werden. Unter Umständen sollte das Projekt noch entsprechend an die Förderbestimmungen angepasst werden. Erst dann sollte die finale Antragstellung erfolgen.

    Fragen zur Antragsstellung
    • Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
    • Gibt es eine Antragsfrist?
    • Was ist das Ziel, was wollen die Jugendlichen mit dem Projekt erreichen?
    • Warum machen sie das, was ist ihre Motivation?
    • Wie wollen sie das erreichen, mit welchen Mitteln?
    • Wen wollen sie damit ansprechen, wer ist Zielgruppe? / Bedient das Projekt die geforderte Zielgruppe?
    • Wann soll das Projekt stattfinden, was sind Start- und Endpunkt?
    • Wo findet das Projekt statt?
    • Wer trägt die Verantwortung bzw. leitet das Projekt?
    • Wie sind die Entscheidungsprozesse organisiert?
    • Wieviel Geld- und Sachmittel werden dafür aus Sicht der Jugendlichen benötigt? Ist das realistisch?
    • Wie viel können sie davon selbst aufbringen und wie viel muss von außen eingeworben werden?
    • Wo können Fördergelder beantragt werden?
    • Welche Kosten sind förderfähig (Unterschied Personalkosten, Sachkosten, etc.)?
    • Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
    • Welche Projekte wurden dort bisher gefördert? (Um zu sehen, ob das Projekt potentiell in das Raster passt.)

    Weiterbildung

    Angebote und Ansprechpartner:innen

    Für Sie als Jugendarbeiter:in gibt es in Rheinland-Pfalz vielfältige Angebote. Hier einige Beispiele, um sich zu informieren.

    Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz

    Der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz ist ein Verein junger engagierter Menschen und mit dem Ziel angetreten, möglichst alle Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz unter unserem Dach zu versammeln und gebündelt als eine Stimme zu vertreten. Dazu haben sie sich vier Leitziele gesetzt: Vertreten, Vernetzen, Weiterbilden und Gründen.

    Ihre Jugendvertretung vor Ort wird einen Mehrwert durch die Netzwerktreffen des Dachverbandes, deren Know-How und deren Engagemnt auf Landesebene erfahren. Da Jugendvertretungen nicht Mitglieder in einem Verein werden können, muss die Gemeinde Mitglied im Dachverband werden und die Jugendvertretung entsendet Vertreter:innen zu den Treffen.

    Zur Seite des Dachverbands der kommunalen Jugendvertretungen.

    Kontaktieren Sie gerne die Geschäftstselle des Dachverbandes unter hallo@jvrlp.de

    jugend.rlp

    Die Informationsseite für die Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz stellt Informationen zu unterschiedlichen Themen, wie z.B. auch dem Bereich Partizipation, zusammen. Zudem finden sich hier Materialien, Linksammlungen und Tipps für die praktische Arbeit. Im monatlichen Newsletter, der kostenlos abonniert werden kann, sowie in den täglichen News auf der Startseite werden regelmäßig aktuelle Tagungen, Fortbildungsangebote, Fördermöglichkeiten, Stellenausschreibungen u.v.m. zusammengefasst.

    Zur Informationsseite jugend.rlp.de

    Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum

    Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) ist eine Einrichtung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) und erfüllt zu einem wesentlichen Teil den Fortbildungsauftrag des Landesjugendamtes. Es entwickelt Fort- und Weiterbildungsangebote für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für andere Fachkräfte der sozialen Arbeit. Neben einem festen Angebot an Fortbildungen, Tagungen und Weiterbildung bietet das SPFZ auch maßgeschneiderte Fortbildungen für individuelle Bedarfe an.

    Zur Seite des Sozialpädagogische Fortbildungszentrum.

    medien.rlp

    medien.rlp versteht sich als Partner der Jugend- und der Bildungsarbeit in allem, was mit Medien und Pädagogik zu tun hat. Fortbildungen zu Themen rund um Medien, Partizipation und Pädagogik können angefragt und individuell zugeschnitten werden.

    Zur Seite von medien.rlp.de

    Akademie für Kinder- und Jugendparlamente

    Die Akademie ist Teil der Jugendstrategie „Initiative für Starke Kinder- und Jugendparlamente“ des Deutschen Kinderhilfswerks. Für weitere Information kontaktiere das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) gGmbH über marion.moos@ism-mz.de

    Landeszentrum Jugend + Kommune

    Das Landeszentrum Jugend + Kommune fungiert als Kommunal- und Organisationsberatung für den Bereich kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung im Land Sachsen-Anhalt. Es begleitet Kommunen und Institutionen zum Thema Veränderungsmanagement, also der Umsetzung von neuen Strategien und Strukturen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Prozessen und Entscheidungen. Neben Beratungen, Fortbildungsangeboten finden sich auf der Seite auch Materialien und Methoden zum Thema Jugendbeteiligung in der Kommune.

    Zur Seite des Landeszentrum Jugend + Kommune.

    jugend.beteiligen.jetzt

    jugend.beteiligen.jetzt war ein Kooperationsprojekt der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) und IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V., initiiert und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Plattform bietet Hilfe für die Praxis digitaler Jugendbeteiligung. Die Plattform stellt Know-how zu Prozessen und Tools bereit und bietet Qualifizierung an. Sie zeigt gute Beispiele und verlinkt ausgewählte Jugendbeteiligungsprojekte.

    Zur Informationsseite jugend.beteiligen.jetzt

    Pädagogische Methoden

    Soziokratie

    Die Beteiligten reden nacheinander im Kreis und nicht in offener Diskussion. Der Vorteil ist, dass Jede:r gehört wird und in der nächsten Runde dazukommende Gedanken ergänzen kann. Klare Struktur durch Unterteilung in Runden:

    • bildformende Runden: Sammlung aller relevanten Informationen zu einem Thema
    • meinungsformende Runden (Jede:r äußert seine Meinung zum Thema und es werden mögliche Lösungsvorschläge gesammelt)
    • Konsensrunden (Beschlussfassung bzw. Suche nach einem Beschluss ohne schwerwiegenden Einwand)

    Die Gesprächskreise werden moderiert. Dabei gilt es, folgende Punkte zu beachten:

    • Alle Beteiligten haben die gleichen Möglichkeiten der Mitsprache und jedes Argument zählt (Gleichwertigkeit der Beteiligten – Primat des Arguments)
    • Einwände werden als noch nicht gehörte Argumente vom bzw. von der Moderator:in umgewandelt und konstruktiv verwendet
    • Moderator:in und Kreismitglieder sind gemeinsam verantwortlich für das Gelingen der Entscheidungsfindung

    Zur ausführliche Beschreibung der Methode.

    Digitales Arbeiten

    Kollaboratives Arbeiten
    • Nextcloud ist eine Open Source Software, die auf einem eigenen Server installiert wird. Dadurch behalten Sie die Kontrolle über die Daten und reduzieren die Möglichkeiten für Datenmissbrauch. Für die Nutzung am Computer dient ein Browser, für mobile Endgeräte gibt es Apps. Neben den üblichen Clouddiensten gibt es auch Apps für Audio-, Video- und Textchats, Officeanwendungen, Abstimmungen, Kalender, Büroorganissationsdienste und vieles mehr.
    • CryptPad ist ein datenschutzfreundlicher Office- und Clouddienst, der kollaboratives Arbeiten in Echtzeit möglich macht. Hier kann man schnell und einfach Notizen, Dokumente und Präsentationen erstellen und diese gemeinsam mit anderen Nutzer:innen, die man zum jeweiligen Dokument einlädt, bearbeiten. Sämtliche Kommunikation ist verschlüsselt und laut Entwickler selbst für sie nicht einsehbar. Eine Registrierung ist notwendig, die Nutzung ist kostenlos. Die Software kann auch auf eigenen Servern installiert werden.
    • Etherpad ist ein kollaborativer Online-Editor für Textdokumente. Hier können mehrere Personen kostenlos und ohne Account in Echtzeit zusammen an einem Dokument arbeiten. Das Etherpad Yopad bietet auch die Möglichkeit, externe Textdokumente zu importieren und zur Diskussion zu stellen. Das Portal nutzt die Open Source Software Etherpad Lite.
    • Padlet ist eine digitale Pinnwand. Mit Padlet lassen sich viele kreative Beteiligungsprozesse anstoßen und umsetzen. Zum Erstellen einer Pinnwand ist ein Account notwendig. Teilnehmen kann jede:r im Browser oder mit einem mobilen Endgerät ohne Account.​​​​​​​
    Digital Abstimmen

    • PLACEm ist eine niedrigschwellige und DSGVO-konforme Smartphone-App, die bestehende und zukünftige Beteiligungsverfahren sinnvoll ergänzt und erweitert. Mit der PLACEm-App ist Beteiligung mobil vor Ort erlebbar.
    • Tricider ist ein freies Online-Tool und dient zur Ideenfindung und Abstimmung. Damit können Entscheidungsfindungen in Gruppen erleichtert werden. Mit einem Account können Umfragen gespeichert und jederzeit wieder abgerufen werden. Es ist aber auch ohne Account nutzbar.
    • Über Mentimeter lassen sich Präsentation mit interaktiven Folien erstellen. In einer Präsentation können Teilnehmer:innen dann live über das Smartphone Fragen beantworten, Fragen stellen, Tendenzen oder Stimmungsbilder anonym abgeben. Mentimeter kann in einer kostenlosen Basis-Version verwendet werden. Ein Account muss erstellt werden.
    • Plickers ist ein Tool für anonyme Live-Abstimmungen. Die Teilnehmer:innen halten eine Karte mit einem Code. Je nachdem, wie die Karte gehalten wird, kann eine Antwortmöglichkeit mit dem Tablet oder Smartphone abgescannt werden. Benötigt wird die kostenlose Plickers-App, ein Account bei Plickers sowie die Abstimmungskarten. Diese können über die Website ausgedruckt werden.
    Digitales Konferieren
    • jitsi ist eine Open Source Software für IP-Telefonie, Videokonferenzen und Instant Messaging und kann direkt im Browser ohne Softwareinstallation ausgeführt werden. Als Browser eignet sich ein Chrome-basierter Browser (Google Chrome, Chromium) am Besten. Bei anderen Browsern wie Firefox, Safari oder Internet Explorer kann es zu Verbindungsproblemen kommen. Es gibt eine App für den Computer und für Smartphones/Tablets (jitsi meet). Ein Account bzw. eine Registrierung ist nicht notwendig. Zudem kann jitsi auch auf eigenen Servern installiert werden.
    • BigBlueButton ist eine Open Source Software für Videokonferenzen. Sie kann auf einem eigenen Server installiert werden. In einer Demo-Version können kostenlos Videokonferenzen ohne Serverinstallation mit einer Dauer von maximal 60 Minuten durchgeführt werden. Zum Erstellen ist eine Registrierung notwendig, die Teilnahme an einer Videokonferenz ist ohne Registrierung möglich. Bei BigBlueButton gibt es die u.a. die Möglichkeit, Präsentationen, Notizen und Videos zu teilen.
    •  Methoden für Videokonferenzen